Um zu erfahren, wie Sie eine Beschwerde einreichen können, welche Möglichkeiten Ihnen dafür zur Verfügung stehen und wie lange die Bearbeitung dauert, lesen Sie bitte den folgenden Artikel „So reichen Sie eine Beschwerde ein“;
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen oder sofortige Hilfe benötigen, können Sie den Bereich „Hilfe“ aufrufen oder unseren Kundenservice unter (+39)06.88938232 kontaktieren; einer unserer Mitarbeiter wird Ihnen so schnell wie möglich antworten.
So reichen Sie eine Beschwerde ein
Falls Sie keine Unterstützung bei Ihrer Reise benötigen, aber eine Beschwerde einreichen möchten, weil Sie festgestellt haben, dass unser Service nicht den Anforderungen entspricht, die in den europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften, den Allgemeinen Verkaufs- und Beförderungsbedingungen oder der Service-Charta festgelegt sind, senden Sie uns bitte folgende Informationen:
- Angaben zur Identität des Fahrgastes und etwaiger Vertreter, zur durchgeführten oder geplanten Fahrt sowie zum Beförderungsvertrag oder eine Kopie des Fahrscheins
- Beschreibung der Nichtübereinstimmung der Dienstleistung mit einer oder mehreren der Anforderungen, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften oder in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Itabus festgelegt sind.
Bitte beachten Sie, dass es für eine korrekte Bearbeitung Ihrer Beschwerde wichtig ist, sicherzustellen, dass alle oben genannten Angaben enthalten sind.
Sie können Ihre Beschwerde innerhalb von drei Monaten ab dem Datum, an dem die Beförderungsleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, auf Italienisch oder Englisch über die folgenden Kanäle einreichen
- Website, Bereich für Online-Beschwerden
- Einschreiben/normale Post, Bereich für schriftliche Beschwerden.
Innerhalb eines Monats nach Eingang erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Beschwerde sowie über deren Ergebnis. Die Frist für die endgültige Beantwortung beträgt höchstens drei Monate ab Eingang der Beschwerde.
Wird die Beschwerde nicht innerhalb der festgelegten Fristen beantwortet, besteht die Möglichkeit, außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen oder eine Beschwerde bei der Verkehrsregulierungsbehörde einzureichen.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen oder im Falle ihrer Ablehnung entsteht ein Anspruch auf eine automatische Entschädigung in Höhe des Ticketpreises, die mindestens
a) 10 % bei einer Antwort, die zwischen dem einundneunzigsten und dem einhundertzwanzigsten Tag nach Eingang der Beschwerde ergeht;
b) 20 %, falls innerhalb von 120 Tagen nach Eingang der Beschwerde keine Antwort erfolgt.
Es ist zu beachten, dass eine solche Entschädigung nicht zusteht, wenn der Streitwert unter 4 € liegt, der Anspruch vom Fahrgast nicht in der vorgeschriebenen Form, mit den für die Bearbeitung erforderlichen Mindestangaben und innerhalb der vorgeschriebenen Frist geltend gemacht wird oder der Fahrgast bereits eine Entschädigung für einen Anspruch in Bezug auf dieselbe Fahrt erhalten hat.