Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung mit Fahrer

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR FAHRZEUGE MIT FAHRER

1. Begriffsbestimmungen



Zusätzlich zu den anderen Begriffen, die im Text dieser Allgemeinen Mietbedingungen mit Fahrer (die„Allgemeinen Bedingungen“) definiert sind, haben die hier aufgeführten Begriffe die ihnen im Folgenden zugewiesene Bedeutung:

1.1 „Begleitperson(en)“ bezeichnet die Personen, die die Verantwortung für die Begleitung der Passagiere während der Reise übernehmen, sofern diese nicht mit dem Kunden identisch sind.

1.2„Bus“ bezeichnet den Bus, der sich im Besitz von Itabus oder gegebenenfalls im Besitz von beauftragten Drittanbietern befindet und mit dem die Dienstleistung erbracht wird, wobei dessen Kapazität dem Bedarf des Kunden entspricht oder diesen übersteigt.

1.3 Behörde bezeichnet (A) jede Regierungsbehörde jeglicher Art, sei sie supranational, national, regional, provinzial oder kommunal, (B) eine supranationale Organisation sowie (C) jede Stelle, die Verwaltungs-, Exekutiv-, Justiz-, Gesetzgebungs-, Regulierungs- oder Steuerbefugnisse oder sonstige Befugnisse ausübt.

1.4 Der Kunde bezeichnet die Person, die den Vertrag mit Itabus abschließt und für die die Dienstleistung zusammen mit den Fahrgästen (wie nachstehend definiert) erbracht wird.

1.5 Als „Entgelt“ wird der Betrag bezeichnet, den der Kunde Itabus für die Erbringung der Dienstleistung zu zahlen hat, wie nachstehend näher erläutert.

1.6 „Passeggeri“ bezeichnet die Reiseteilnehmer.

1.7 „Fahrpersonal“ bezeichnet den/die Fahrer, der/die den Bus während der Fahrt lenkt/lenken

1.8 „Fahrt“ bezeichnet die Strecke, die während der Fahrt zurückgelegt wird.


2. Allgemeine Bestimmungen



2.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Modalitäten für die Buchung und Erbringung der von Itabus S.p.A. („Itabus“) angebotenen Dienstleistung der Busvermietung mit Fahrer durch die Bereitstellung von Bussen und Fahrpersonal sowie durch die Durchführung aller weiteren Tätigkeiten, die für die ordnungsgemäße Erbringung der genannten Dienstleistung (die„Dienstleistung“) erforderlich sind.

2.2 Der Mietwagen-Service mit Fahrer unterliegt den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag (wie nachstehend definiert).

2.3 Itabus zählt Ethik und die Einhaltung von Vorschriften zu seinen Grundwerten und hat daher einen Ethikkodex sowie ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell gemäß Gesetzesdekret Nr. 231/2001 eingeführt, die beide auf der Website www.itabus.it frei einsehbar sind. Mit der Bestätigung des Kostenvoranschlags (wie nachstehend definiert) erklärt der Kunde insbesondere, dass er die Bestimmungen beider Dokumente kennt und akzeptiert und sich jeglichen Verhaltensweisen enthält, die im Widerspruch zum vorgenannten Ethikkodex stehen.

2.4 Mit der Bestätigung des Kostenvoranschlags (wie nachstehend definiert) erklärt der Kunde zudem, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung mit Fahrer zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert, und erklärt gemäß den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs, dass er insbesondere die Artikel 3, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 16 ausdrücklich zu billigen.


3. Vertragsgegenstand



3.1 Gegenstand des Vertrags (wie nachstehend definiert) ist die Erbringung der Dienstleistung durch Itabus zugunsten des Kunden gegen Zahlung des Entgelts.


4. Service



4.1 Die Dienstleistung wird gemäß dem zwischen dem Kunden und Itabus vereinbarten Reiseplan (im Folgenden„Reiseplan“) mit Bussen erbracht, deren Kapazität der angeforderten entspricht oder diese übersteigt. Etwaige Änderungen des Reiseplans müssen Itabus mindestens 2 (zwei) Tage vor dem Reisedatum mitgeteilt werden und können zu Aufschlägen auf den Preis der Dienstleistung führen, die von Itabus schriftlich mitgeteilt werden. Sollte der Kunde die vorgenannten Preisaufschläge nicht akzeptieren, bleibt das Reiseprogramm unverändert, und im Falle einer Stornierung durch den Kunden finden die Bestimmungen des nachfolgenden Artikels 7 Anwendung.

4.2 Sollten während der Reise Änderungen am Reiseplan erforderlich werden, sind diese mit dem Reiseleiter abzustimmen, der zuvor die Genehmigung von Itabus einholen wird. Im Falle einer Genehmigung werden dem Kunden etwaige zusätzliche Kosten, die Itabus entstehen, in Rechnung gestellt.

4.3 Sollte der Kunde wesentliche Änderungen am Reiseplan beantragen, ist Itabus nach eigenem Ermessen berechtigt, diese abzulehnen, insbesondere wenn diese dazu führen, dass die in den geltenden Rechtsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in der jeweils gültigen Fassung) festgelegten Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals überschritten werden oder ein erhebliches Risiko einer Überschreitung besteht.

4.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Abfahrtsort, der Ankunftsort und die Orte etwaiger Zwischenstopps der Reise so gelegen sind, dass das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste ermöglicht wird; sollte es dem Bus objektiv unmöglich sein, die vom Kunden angegebene Adresse zu erreichen, behält sich Itabus das Recht vor, diese Adresse durch eine nahegelegene Adresse zu ersetzen.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, eine Liste mit den Namen der an der Reise teilnehmenden Fahrgäste zu erstellen, und verpflichtet sich, diese vorzulegen oder eine Kopie davon zu übermitteln, falls dies von den Behörden oder von Itabus verlangt wird.


5. Vertrag



5.1 Die Beantragung des Dienstes durch den Kunden und der Abschluss des entsprechenden Vertrags (wie nachstehend definiert) erfolgen gemäß den nachstehend beschriebenen Modalitäten:

 

A. Anfrage und Erstellung des Kostenvoranschlags

Der Kunde stellt die Angebotsanfrage für die Dienstleistung über die von Itabus bereitgestellten Kanäle und gibt dabei die Fahrt, die Anzahl der Fahrgäste sowie etwaige besondere Anforderungen an (beispielsweise: Mitfahrt von Fahrgästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, Mitnahme von Sondergepäck, usw.) sowie die für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten (bei natürlichen Personen sind Vor- und Nachname, Steuernummer und Wohnadresse anzugeben; bei juristischen Personen sind Firmenname, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer, Anschrift des Firmensitzes sowie SDI-Code anzugeben) (die„Anfrage“).

Itabus wird die Anfrage bearbeiten und dem Kunden bei Verfügbarkeit ein Angebot unterbreiten, das die spezifischen Bedingungen der möglichen Vereinbarung zwischen den Parteien enthält, darunter den Bus, den Reiseplan, das Entgelt für die Dienstleistung sowie die Zahlungsbedingungen und -modalitäten (das„Angebot“).

Der Kostenvoranschlag stellt kein Vertragsangebot im Sinne der Artikel 1326 ff. des italienischen Zivilgesetzbuchs dar und dient lediglich der Information über die wirtschaftlichen Bedingungen, die Itabus für die Erbringung der vom Kunden angeforderten Dienstleistung anwenden würde.


B. Bestätigung des Kostenvoranschlags, Vertragsangebot und Vertragsannahme

Sollte der Kunde die Anfrage und das von Itabus erhaltene Angebot bestätigen wollen, muss er dies schriftlich tun; diese schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsangebot an Itabus, das sich Itabus vorbehält, je nach Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Eingangs der Angebotsbestätigung durch den Kunden anzunehmen oder abzulehnen.

Im Falle einer Nichtannahme durch Itabus gilt der Vertrag (wie nachstehend definiert) als nicht zustande gekommen, ohne dass eine der Parteien Ansprüche gegenüber der anderen Partei geltend machen kann; umgekehrt gilt im Falle einer Annahme durch Itabus, die dem Kunden schriftlich mitzuteilen ist, der Mietvertrag mit Fahrer als abgeschlossen, sobald der Kunde diese schriftliche Annahmeerklärung erhalten hat, und zwar zu den Bedingungen des Kostenvoranschlags und der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (der„Vertrag“).

 

C. Entgelt

Im Kostenvoranschlag sind die vom Kunden an Itabus für die Dienstleistung zu zahlenden Beträge sowie die Zahlungsmodalitäten und -fristen aufgeführt.

Sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist und im Einklang mit der vereinbarten Reise umfasst das Honorar folgende Posten:

(i) Bus;

(ii) Führungspersonal;

(iii) Kraftstoff;

(iv) Autobahnmaut;

(v) Kfz-Haftpflichtversicherung;

(vi) Mehrwertsteuer.

Sofern im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich angegeben, sind im Honorar, sofern erforderlich, folgende Leistungen nicht enthalten

(i) Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Reiseleiters im Einzelzimmer;

(ii) Kosten für Parkplätze, Zufahrten zu verkehrsberuhigten Zonen, Fähren, Tunnel sowie weitere Ausgaben, die gemäß dem vorstehenden Artikel 4.2 beantragt und genehmigt wurden und/oder für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.

Die in den vorstehenden Punkten (i) und (ii) genannten Kosten gehen zu Lasten des Kunden; sollten sie von Itabus im Namen des Kunden vorfinanziert werden, werden sie in Rechnung gestellt.


D. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen



Sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes vorgesehen ist, zahlt der Kunde das Honorar wie folgt:

· Ein Betrag in Höhe von 20 % (zwanzig Prozent) des Entgelts ist als Anzahlung im Sinne von Artikel 1385 des italienischen Zivilgesetzbuchs innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten (die „Anzahlung“);

· Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 5 (fünf) Tage vor Reiseantritt zu zahlen (der„Restbetrag“); und

· Etwaige Kosten und Aufwendungen, die Itabus im Laufe der Reise gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Punktes (C) entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind gemäß den in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde, falls die Anfrage bei Itabus frühestens am fünften Tag vor dem im Reiseplan vorgesehenen Reisebeginn eingeht, den gesamten Reisepreis innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Vertragsabschluss und in jedem Fall vor Reisebeginn zu entrichten hat.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich Itabus das Recht vor, die Dienstleistung nicht zu erbringen.

Die Rechnungen werden innerhalb der darin angegebenen Fristen beglichen und unterliegen ordnungsgemäß den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen.

Jede Zahlung des Kunden an Itabus muss per Banküberweisung auf das unten angegebene Konto erfolgen:

Kontoinhaber: Itabus S.p.A.

IBAN: IT20 F030 6903 3151 0000 0005 073

BIC: BCITITMM


6. Beschluss



6.1 Unbeschadet der in den nachfolgenden Artikeln 12 und 13 genannten Verpflichtungen sowie der Verpflichtung von Itabus, die für den Dienst eingesetzten Busse regelmäßig zu warten, gilt Folgendes: Sollte während der Fahrt oder in den 48 (achtundvierzig) Stunden vor Beginn der Fahrt ein unvorhersehbarer und Itabus nicht zurechenbarer Grund eintritt, der die Erbringung des Dienstes unmöglich macht, verpflichtet sich Itabus, unverzüglich und in gutem Glauben tätig zu werden, um dem Kunden mögliche Alternativlösungen zur Erbringung des Dienstes im Rahmen des vereinbarten Entgelts anzubieten. Es gilt als vereinbart, dass gemäß Artikel 1463 des italienischen Zivilgesetzbuches Itabus von der Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistung befreit ist, falls die Erbringung der Dienstleistung aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses unmöglich wird, wobei die Verpflichtung zur Rückerstattung des bereits erhaltenen Teils des Entgelts an den Kunden unberührt bleibt.


7. Rücktritt und Vertragsstrafe



7.1 Unbeschadet der Verpflichtung zur vollständigen Rückerstattung des vom Kunden bereits gezahlten Teils des Entgelts ist Itabus berechtigt, bis spätestens 5 (fünf) Tage vor Reiseantritt frei vom Vertrag zurückzutreten, sofern dies dem Kunden in angemessener und rechtzeitiger Weise mitgeteilt wird.

7.2 Der Kunde hat das Recht, bis spätestens 2 (zwei) Tage vor dem im Reiseplan vorgesehenen Reisebeginn frei vom Vertrag zurückzutreten, indem er Itabus eine entsprechende schriftliche Mitteilung übermittelt, wobei Folgendes gilt:

(i) Sollte der Kunde sein Widerrufsrecht mindestens 5 (fünf) Tage vor dem im Reiseplan vorgesehenen Reisebeginn ausüben, hat er Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des bereits gezahlten Reisepreisteils;

(ii) Sollte der Kunde sein Widerrufsrecht innerhalb eines Zeitraums von 5 (fünf) bis 2 (zwei) Tagen vor dem im Reiseplan vorgesehenen Reisebeginn ausüben, ist Itabus berechtigt, die Anzahlung einzubehalten, muss jedoch den vom Kunden gegebenenfalls bereits gezahlten weiteren Teil des Reisepreises zurückerstatten.

7.3 Sollte der Kunde innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem im Reiseplan vorgesehenen Reisebeginn seine Absicht bekunden, von der Reise zurückzutreten und diese zu stornieren, hat der Kunde Itabus den gesamten vereinbarten Preis für die Dienstleistung zu zahlen; falls der Preis bereits vollständig vom Kunden entrichtet wurde, ist Itabus berechtigt, diesen als Vertragsstrafe in voller Höhe einzubehalten, unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens.

 

8. Pflichten des Kunden und der Begleitpersonen


8.1 Der Kunde verpflichtet sich, auch gemäß Art. 1381 des italienischen Zivilgesetzbuches in Bezug auf den Reiseleiter und die Fahrgäste, dafür zu sorgen, dass im Bus während der Fahrt ein höfliches, ruhiges und friedliches Verhalten eingehalten wird, und insbesondere: (i) das Fahrpersonal während der Fahrt nicht angesprochen wird, es sei denn, um Notfälle oder dringende Angelegenheiten zu melden; (ii) die Sicherheitsgurte angelegt und geschlossen werden; (iii) man bleibt sitzen und vermeidet es, im Gang zu gehen oder diesen zu blockieren; (iv) alle von Itabus übermittelten und/oder vom Fahrpersonal erteilten Sicherheitsanweisungen werden befolgt; (v) die Fahrt darf nicht in betrunkenem oder berauschtem Zustand angetreten werden; (vi) keine Substanzen verwendet werden, die die Bordwarnsysteme auslösen könnten (wie Zigaretten und ähnliche Produkte wie E-Zigaretten und erhitzte, nicht verbrannte Tabakprodukte); während der Fahrt und an Bord der Busse keine Betäubungsmittel, Rauschmittel, alkoholischen Getränke und sonstige illegale Substanzen konsumiert werden; (vii) die Sauberkeit des Busses gewahrt und aufrechterhalten wird; (viii) die an Bord des Busses vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Nothämmer, Notausgänge usw.) nur in Notfällen und Notsituationen verwendet und betätigt werden; (ix) die an Bord befindlichen Vorrichtungen und Ausstattungsgegenstände (z. B. Automaten, Klapptische, Fußstützen, Armlehnen usw.) bestimmungsgemäß und so verwendet werden, dass sie nicht beschädigt, zerbrochen und/oder abgenutzt werden; (x) man sich nicht an die Türen und Scheiben lehnt.

8.2 Bei Verstößen des Kunden und/oder der Begleitpersonen gegen die in Artikel 8.1 genannten Verhaltenspflichten ist Itabus berechtigt, die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern oder auszusetzen, gegebenenfalls auch unter Hinzuziehung der Ordnungskräfte, ohne dass der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des für die Dienstleistung insgesamt gezahlten Betrags hat. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, den Itabus und/oder Dritte und/oder die Fahrgäste aufgrund der genannten Verstöße erleiden. Der Kunde trägt zudem die Kosten für außerordentliche Reinigungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands des Fahrzeugs, die infolge von Schäden durch die Verletzung der in Artikel 8.1 genannten Verhaltenspflichten erforderlich werden.

8.3 Der Kunde kann mit dem Fahrpersonal die Einlegung von Pausen während der Fahrt vereinbaren, um den Sicherheitsvorschriften sowie den Arbeitsvorschriften in Bezug auf das Fahren und die Ruhezeiten für Fahrer nachzukommen (die „Pausen“). Der Kunde verpflichtet sich, auch gemäß Art. 1381 des italienischen Zivilgesetzbuches in Bezug auf den Reiseleiter und die Fahrgäste, dafür zu sorgen, dass während der Pausen die folgenden Regeln eingehalten werden: (i) Aussteigen aus dem Bus auf Aufforderung des Fahrpersonals oder einer Behörde; (ii) Das Gepäck darf nicht aus dem Gepäckraum entnommen werden, außer in hinreichend begründeten Fällen und nach vorheriger Genehmigung durch das Fahrpersonal; und (iii) Das Erscheinen an Bord des Busses muss innerhalb der vom Fahrpersonal angekündigten Dauer der Pausen erfolgen.

8.4 Der Kunde hat den WLAN-Dienst, sofern vorhanden, für rechtmäßige Zwecke und in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen des Dienstes zu nutzen und übernimmt gegenüber Itabus die volle Verantwortung für etwaige rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzungen, einschließlich Handlungen, die eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Netzbetriebs der Anbieter von Itabus zur Folge haben.


9. Verpflichtungen bei grenzüberschreitenden Verbindungen


9.1 Bei Auslandsreisen ist der Kunde allein verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Reisepässe, Visa, Devisen, Zoll und Gesundheitsvorschriften für die Reisenden und gegebenenfalls die Begleitperson. 

9.2 Bei internationalen Beförderungen verpflichtet sich der Kunde, ( i) alle für den Grenzübertritt erforderlichen Ausweisdokumente und sonstigen Unterlagen mitzuführen und dafür zu sorgen, dass die Fahrgäste und die Begleitperson diese mitführen, sowie (ii) diese Unterlagen auf Verlangen dem Fahrpersonal vorzulegen und dafür zu sorgen, dass die Fahrgäste und die Begleitperson diese vorlegen.

9.3 Sollte der Kunde oder auch nur ein einzelner Fahrgast oder die Begleitperson nicht im Besitz der für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise erforderlichen Unterlagen sein, ist Itabus berechtigt, die Dienstleistung nicht zu erbringen und die vom Kunden gezahlte Gegenleistung einzubehalten.

9.4 Das Gepäck darf während des Transports nicht versiegelt werden, um eventuelle Zollabfertigungen zu beschleunigen.

9.5 Der Kunde verpflichtet sich, auch im Sinne von Art. 1381 des italienischen Zivilgesetzbuchs in Bezug auf den Reiseleiter und die Reisenden, dafür zu sorgen, dass während der Reise Waren befördert werden, die hinsichtlich Art und Menge zollfrei sind.


10. Kinder und Jugendliche


10.1 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren dürfen im Bus nur in zugelassenen Kindersitzen befördert werden. Es obliegt den Eltern des Kindes oder den Erziehungsberechtigten, den Kindersitz mit in den Bus zu nehmen und sicherzustellen, dass das Kind unter Einhaltung der geltenden Vorschriften absolut sicher befördert wird.

10.2 Kinder über 3 Jahren müssen von den sie begleitenden erwachsenen Fahrgästen mit den gegebenenfalls im Bus vorhandenen Kinderrückhaltesystemen gesichert werden (sofern diese zugelassen sind).

10.3 Ist der Bus nicht mit den in Artikel 10.1 genannten zugelassenen Kinderrückhaltesystemen ausgestattet, müssen Kinder mit den üblichen Sicherheitsgurten befördert werden.

10.4 Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften haftet die Person, die für die Beaufsichtigung des im Bus befindlichen Kindes verantwortlich ist; dieser obliegt die Pflicht, sicherzustellen, dass das Kind unter Einhaltung der geltenden Vorschriften sicher befördert wird. Itabus übernimmt keine Haftung für die Eignung und Rechtskonformität der von den Begleitpersonen der Kinder mitgeführten Vorrichtungen und Systeme.

10.5 Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person mit dem Bus fahren. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich der für die Beförderung von Kindern erforderlichen Dokumente und/oder Genehmigungen, sofern sich solche unter den Fahrgästen befinden.


11. Beförderung von Gepäck und Gegenständen


11.1 Gepäck ist bis zur maximalen Kapazität des Kofferraums und unter Einhaltung der geltenden Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften zulässig. Der Kunde und die Fahrgäste tragen die alleinige Verantwortung für den Inhalt des Gepäcks sowie für dessen Ein- und Ausladen. Der Kunde kann gegenüber dem Fahrpersonal keinerlei Ansprüche hinsichtlich des Gepäckeinladens geltend machen.

11.2 Vom Transport ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und Gegenstände, insbesondere:

· explosive, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe;

· Gegenstände, die nicht verpackt oder nicht ausreichend gesichert sind und die Passagiere verletzen oder deren Sicherheit während der Reise gefährden könnten.

11.3 Sollten die Passagiere Sondergepäck (dazu zählen z. B. Musikinstrumente, Skier oder Kinderwagen und Fahrräder) oder Tiere mitführen, muss dies in der Anfrage ausdrücklich angegeben werden.

11.4 Die Fahrgäste dürfen lebende, die lebend und nicht gefährlich sind (wie kleine Hunde, Katzen und andere kleine Haustiere) und deren Gewicht 10 kg nicht überschreitet, sofern sie über die gesetzlich vorgeschriebenen Erkennungs- und Identifikationsunterlagen verfügen und in dafür vorgesehenen Behältern (Transportboxen) untergebracht sind, auf denen der Name und die Adresse des jeweiligen Besitzers deutlich und lesbar angegeben sind. Der Fahrgast bzw. der Begleitende, der Eigentümer des Tieres, ist für die Beaufsichtigung der mitgeführten Tiere während der gesamten Dauer der Fahrt verantwortlich; der Fahrgast haftet für jeglichen Schaden (an Personen und/oder Sachen und/oder Tieren), der durch sein Tier verursacht wird. 


12. Haftung


12.1 Itabus haftet bei mangelhafter Erbringung der Dienstleistung, es sei denn, es liegt ein Zufall oder ein Ereignis höherer Gewalt vor, das die Erbringung der geschuldeten Leistungen verhindert oder erschwert. Unter Zufall oder Ereignis höherer Gewalt ist ein Ereignis zu verstehen, das Itabus zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder beeinflussen noch vernünftigerweise vorhersehen konnte und dessen Auswirkungen nicht vernünftigerweise vermieden werden können.


13. Haftung bei Verspätungen – Rechte und Entschädigungen für Kunden


13.1 Itabus haftet nicht für Verspätungen bei der Abfahrt der Reise, die weniger als 30 Minuten nach der im Reiseplan angegebenen Abfahrtszeit auftreten, sofern diese Verspätung nicht auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen ist. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die Verspätung auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens Itabus zurückzuführen ist.

13.2 Itabus haftet nicht für Verspätungen gegenüber der im Reiseplan angegebenen Ankunftszeit. Die im Reiseplan angegebene Ankunftszeit ist eine Schätzung, die ausschließlich auf Erfahrungswerten sowie auf den gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten basiert. Diese Schätzungen dienen lediglich dazu, dem Kunden die Planung der Reise zu ermöglichen und ihm eine Vorstellung von deren Dauer zu vermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Itabus keinerlei Einfluss auf den Verkehr sowie auf Verspätungen hat, die durch Unwetter oder durch den Kunden verursacht werden.

13.3 Die vertragliche Haftung von Itabus für Sachschäden ist auf 1.000,00 Euro (eintausend/00) begrenzt, sofern der Schaden nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Kunden und/oder der Fahrgäste und/oder der Begleitpersonen zurückzuführen ist.

13.4 Die Haftung für den Verlust von Gepäck, der nicht mit einem Unfall im Zusammenhang mit der Nutzung des Busses zusammenhängt, sowie für Vertauschung oder Diebstahl von Gepäck ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Itabus.

13.5 Die Höhe des Schadenersatzes bei Tod oder Körperverletzung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


14. Verarbeitung personenbezogener Daten


14.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden und/oder der Fahrgäste und/oder der Begleitpersonen werden von Itabus selbst als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung zu Zwecken verarbeitet, die in engem Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung stehen, in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 679 von 2016 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, auch bekannt als Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), und in jedem Fall unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, d. h. des Gesetzesdekrets Nr. 196 von 2003 in der durch das Gesetzesdekret Nr. 101 von 2018 geänderten Fassung sowie der jeweils von der Datenschutzbehörde erlassenen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.itabus.it/it/privacy-policy-noleggio.html.

14.2 Itabus verarbeitet personenbezogene Daten unter Verwendung geeigneter papiergebundener, elektronischer und/oder telematischer Mittel, wobei die Verarbeitungslogik streng auf die oben genannten Zwecke ausgerichtet ist und in jedem Fall so erfolgt, dass die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist.

14.3 Jede betroffene Person kann die in den Artikeln 7 und 15–22 der DSGVO vorgesehenen Rechte innerhalb der dort festgelegten Grenzen und unter den dort genannten Bedingungen ausüben, indem sie sich unter der E-Mail-Adresse privacy@itabus.it an Itabus wendet; auf diese Anfrage wird unverzüglich und in jedem Fall innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage geantwortet.


15. Mitteilungen


Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, sind alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Dienst per E-Mail an folgende Adressen zu richten:

ITABUS S.p.A.

Lungotevere, Vittorio-Gassman-Straße 22/24

00146 – Rom (RM)

E-Mail: noleggio@itabus.it

 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


16.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag unterliegen italienischem Recht.

 

16.2 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags oder aus sonstigem Grund, der damit in Zusammenhang steht, ist ausschließlich das Gericht in Rom zuständig.