INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITENDEBEMERKUNGEN, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ANWENDUNGSBEREICH
ABSCHNITT A – VERKAUFSBEDINGUNGEN
2 Kaufvon Busdienstleistungen
3 ZAHLUNG
4 ULAZNICA
5 ANWENDUNGSBEREICH
ABSCHNITT B – BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
6 ANWENDUNGSBEREICH
7 Beförderungsvertrag
8 Anmeldungund Einchecken
9 Änderungender Buchung und Stornierungen durch den Reisenden
10 Widerrufvon Dienstleistungen und Rückerstattung
11 REISERECHT
12 MALOLJETNIKA
13 Personenmit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
14 VERPFLICHTUNGENDES REISENDEN
15 PRTLJAGA
16 TIERE
17 VERANTWORTUNG
ABSCHNITT C – SONSTIGES
18 BESCHWERDEN
19 VERÄNDERUNGEN
20 INFORMATIONENGEMÄSS DEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN ZUM DATENSCHUTZ
21 RECHTEAN GEISTIGEM EIGENTUM
22 WEITERERELEVANTE BESTIMMUNGEN
ABSCHNITT D – INTERNATIONALE VERKEHRSDIENSTE
1 EINLEITENDE BEMERKUNGEN, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ANWENDUNGSBEREICH
1.1 Für die Zwecke dieser Allgemeinen Verkaufs- und Beförderungsbedingungen, die für die in Artikel 1.2. genannten Dienstleistungen gelten (im Folgenden„Allgemeine Bedingungen“), gelten folgendeBegriffsbestimmungen:
„Zusatzleistungen“ haben die in Artikel 1.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Zusätzliches aufgegebenes Gepäck“ hat die in Artikel 15.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Pausen“ haben die in Artikel 14.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Autobus“ hat die in Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Vertrag“ hat die in Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Fahrpersonal“ hat die in Artikel 4.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Umtauschgutscheine“ haben die in Artikel 3.5.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„DSGVO“ hat die in Artikel 20.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
Die „Zajednička karta“ hat die in Artikel 4.12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Reise“ hat die in Artikel 4.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Internationale Beförderungsleistungen“ haben die in Artikel 1.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Itabus“ ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach italienischem Recht mit Sitz in Rom (RM), Via Casilina 1, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuernummer und Eintragungsnummer im Handelsregister von Rom 15232291003;
„Itabus-Dienstleistungen“ haben die in Artikel 1.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Itabus-Website“ hat die in Artikel 1.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Putnik“ hat die in Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität“ hat die in Artikel 13.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung;
„Personenbezogene Daten“ haben die in Artikel 20.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Werbegutscheine“ haben die in Artikel 3.4.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Vertriebskanäle“ haben die in Artikel 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Rabattgutscheine“ haben die in Artikel 3.3.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Sondergepäck“ hat die in Artikel 15.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Standardgepäck“ hat die in Artikel 15.2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Dienstleistungen von Drittanbietern“ haben die in Artikel 5.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Ulaznica“ hat die in Artikel 4.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Beförderungsleistungen“ haben die in Artikel 1.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
1.2 Dievon Itabus als Beförderungsunternehmen erbrachten Dienstleistungenumfassen die Personenbeförderung mit Linienbussen auf inländischen und innerregionalen Strecken („Beförderungsdienstleistungen“), Beförderungsleistungen mit Linienbussen, deren Abfahrts- und Ankunftsort in verschiedenen Ländern liegen („Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen“), die in Abschnitt D geregelten und sonstige Dienstleistungen, die ergänzend, verbunden oder unterstützend zu den Beförderungsdienstleistungen oder den internationalen Beförderungsdienstleistungen erbracht werden („ergänzende Dienstleistungen“ und zusammen mit den Beförderungsdienstleistungen oder den internationalen Beförderungsdienstleistungen „Itabus-Dienstleistungen“).
1.3 DieAllgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Itabus-Website www.itabus.it („Itabus-Website“) verfügbar und können dort eingesehen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die am Tag des Kaufs der Itabus-Dienstleistung auf der Itabus-Website veröffentlicht sind.
1.4 Begriffeund Ausdrücke, die großgeschrieben sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den entsprechenden Bestimmungen, auf die sie sich beziehen, zugewiesen wurde, wobei davon ausgegangen wird, dass sie, wenn sie im Singular definiert sind, dieselbe Bedeutung haben wie im Plural und umgekehrt.
1.5 DieAllgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als bekannt und akzeptiert, ohne Einschränkungen oder Vorbehalte, zum Zeitpunkt des Kaufs der Itabus-Dienstleistung oder, in jedem Fall, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Fahrgast die Itabus-Dienstleistung in Anspruch nimmt.
ABSCHNITT A – VERKAUFSBEDINGUNGEN
2 Kauf von Busdienstleistungen
2.1 Itabus-Dienstleistungenkönnen über die folgenden Vertriebskanäle („Vertriebskanäle“) erworben werden: (i) die Itabus-Website; (ii) die Itabus-App für mobile Geräte; (iii) der Itabus-Kundenservice; (iv) spezialisierte Suchmaschinen, die den Kauf von Fahrkarten über einzelne autorisierte Online-Händler ermöglichen; (v) die Kassen an Busbahnhöfen, sofern vorhanden; (vi) direkt im Bus über Itabus-Mitarbeiter, die mit entsprechenden mobilen Geräten ausgestattet sind; oder (vii) andere autorisierte Händler im ganzen Land. Der Kauf bestimmter Zusatzleistungen ist möglicherweise nicht über alle Vertriebskanäle verfügbar. Der Käufer bestätigt, dass die Dienstleistungen von Itabus möglicherweise nicht gleichzeitig über alle Vertriebskanäle verfügbar sind und dass Itabus keine Verantwortung für die Verfügbarkeit verschiedener Kaufoptionen über Vertriebskanäle übernimmt, die nicht von Itabus betrieben werden.
2.2 Konkrethandelt es sich bei den Zusatzleistungen um Leistungen, die über die Beförderungsleistungen hinausgehen und somit mit der Reise in Zusammenhang stehen, die Itabus seinen Fahrgästen gegen Aufpreis anbietet. Zu den Zusatzleistungen von Itabus gehören die Mitnahme von zusätzlichem Gepäck, Sondergepäck, die Sitzplatzauswahl sowie jede andere Leistung, die in den Vertriebskanälen als „Zusatzleistung“ gekennzeichnet ist.
2.3 Die Preisefür Zusatzleistungen finden Sie im Bereich „Hilfe“ auf der Itabus-Website oder in jedem Fall während des Kaufvorgangs auf den Vertriebskanälen.
2.4 Kauf auf der Itabus-Website und in der Itabus-App
2.4.1 Die Itabus-Dienste sind im Online-Katalog beschrieben und über die Itabus-Website sowie die mobile App verfügbar.
2.4.2 Die Nutzung des Itabus-Webportals zu anderen Zwecken als der Einsichtnahme in den Online-Katalog zum Kauf von Itabus-Dienstleistungen ist untersagt. Insbesondere ist die Nutzung automatisierter Systeme zum Extrahieren von Daten von der Itabus-Website und/oder der Itabus-App für mobile Geräte zu kommerziellen Zwecken (sog. „Screen Scraping“) untersagt. Itabus behält sich das Recht vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und jegliche rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit solchen Verstößen einzuleiten.
2.4.3 Die derzeitmodernste Technologie kann nicht garantieren, dass die Datenübertragung über das Netzwerk in Echtzeit, unterbrechungsfrei und/oder fehlerfrei erfolgt; folglich übernimmt Itabus keinerlei Haftung für die vom Käufer gewählte Kaufoption bis zur Ausstellung der Karte.
2.4.4 Der Reisendebestätigt, dass gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe m der Gesetzesverordnung Nr. 206 aus dem Jahr 2005 in der jeweils gültigen Fassung die Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung finden. Das Recht des Reisenden auf Änderung oder Rücktritt von der Reise, wie im Folgenden definiert, bleibt jedoch gemäß Artikel 9 unberührt.
2.4.5 Ein Ticket, das infolge eines Kaufs gemäß diesem Artikel 2.4 ausgestellt wurde, gilt als Namens-Ticket und berechtigt ausschließlich den Fahrgast, dessen Name auf dem Ticket angegeben ist, zur Inanspruchnahme der Itabus-Dienstleistung.
2.5 Kaufen Sie an den Kassen der Busbahnhöfe, in Reisebüros und bei anderen autorisierten Verkaufsstellen
2.5.1 Reisendekönnen Fahrkarten auch bei autorisierten Online-Anbietern sowie an lokalen Verkaufsstellen und bei Händlern erwerben, die nicht zur Itabus-Website oder zur Itabus-App gehören. Diese autorisierten Drittanbieter können jedoch zusätzliche Gebühren für die Buchung oder Stornierung von Itabus-Dienstleistungen erheben.
2.5.2 Darüber hinaus sind diese Drittanbieter berechtigt, die Karte ausschließlich in Papierform auszustellen, die aufbewahrt werden muss, um sie dem Fahrpersonal vorzeigen zu können. Der Fahrgast bestätigt daher, dass die Karte in elektronischer Form bei bestimmten Drittanbietern möglicherweise nicht verfügbar ist.
2.6 Kaufüber das Fahrpersonal
Sobald der Dienst verfügbar ist und die Nutzer auf der Itabus-Website darüber informiert wurden, sind die Busfahrer berechtigt, über ihre eigenen Mobilgeräte, die ausschließlich elektronische Zahlungsmethoden akzeptieren, eine Wertkarte auszustellen, wie im folgenden Artikel 3 näher beschrieben. Der Käufer bestätigt, dass die vom Fahrpersonal ausgestellte Fahrkarte zu dem für den Kauf im Fahrzeug vorgesehenen Preis erworben werden kann, der auf der Itabus-Website angegeben wird, sobald der Dienst verfügbar ist.
2.7 Kaufüber den Itabus-Kundenservice
Reisende können über den Itabus-Kundenservice buchen. Reisende können über den Itabus-Kundenservice buchen. Für Buchungen, die über unseren Kundenservice vorgenommen werden, fällt eine Buchungsgebühr an. Preise und Bedingungen finden Sie auf unserer Website.
3 ZAHLUNG
3.1 Die Bezahlungder Itabus-Dienstleistungen kann auf folgende Weise erfolgen:
(i) online auf der Itabus-Website und in der Itabus-App: PayPal, Kreditkarte (Visa/Mastercard), Debitkarte (Visa/Mastercard), Prepaid-Karte, Gutschein, sofern diese Zahlungsart nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen ausgeschlossen ist;
(ii) Kassen an Busbahnhöfen, Reisebüros und autorisierte Händler im ganzen Land: alle Zahlungsarten, die der Händler anbietet, bei dem der Kauf getätigt wird;
(iii) Fahrpersonal: Kreditkarte (Visa/Mastercard), Debitkarte (Visa/Mastercard), Prepaid-Karte;
(iv) Itabusa-Kundenservice: Kreditkarte (Visa/Mastercard), Debitkarte (Visa/Mastercard), Prepaid-Karte, Gutschein, sofern diese Zahlungsart nicht ausdrücklich durch diese Bedingungen ausgeschlossen ist.;
(v) Zertifizierte Online-Händler: Alle Zahlungsmethoden, die der jeweilige Händler anbietet.
3.2 Bezahlung von Online-Einkäufen
3.2.1 BeiOnline-Käufen werden die Informationen zur vom Käufer gewählten Zahlungsart über verschlüsselte Protokolle übertragen, die den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Sicherheitsstandards entsprechen.
3.2.2 BeiOnline-Käufen mit elektronischen Zahlungsmitteln (z. B. Kreditkarte oder PayPal) sieht der Kaufvorgang eine Vorautorisierung des Betrags und eine anschließende Abbuchung über die vom Käufer bei der Buchung gewählte Zahlungsmethode vor. Beim Kauf eines Tickets muss der Käufer unverzüglich die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben überprüfen. Itabus haftet nicht für Fehler, die dem Käufer selbst zuzuschreiben sind und die sich auf die Reise- oder persönlichen Daten des Fahrgastes beziehen, die auf dem von Itabus ordnungsgemäß ausgestellten Fahrschein angegeben sind und aus diesem Grund nicht erstattet werden können.
3.2.3 Beiberechtigten administrativen Fehlern, die der Fahrgast auf dem Fahrschein gemacht hat, bleibt der Fahrschein gültig und kann vom Fahrpersonal im Bus korrigiert werden, ohne dass eine weitere formelle Abwicklung erforderlich ist und ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
3.3 Rabattgutschein
3.3.1 Der Gutscheinist ein elektronisches Guthaben, das zur Rückerstattung des Kaufpreises des Tickets generiert und auf Antrag des Reisenden ausgestellt wird, falls die Beförderungsleistungen und/oder die internationalen Beförderungsleistungen und/oder die Zusatzleistungen ausfallen oder sich um mehr als 120 (einhundertzwanzig) Minuten verspäten, sowie für den Fall, dass mehr Reservierungen angenommen werden, als verfügbar sind („Gutschein zur Rückerstattung“). Gemäß Artikel 19 Absatz 5 der EU-Verordnung Nr. 181 aus dem Jahr 2011 kann der Fahrgast den Gutschriftsbeleg als alternative Rückerstattungsmethode anstelle einer Barauszahlung akzeptieren. Der Ausgleichsgutschein kann für den Kauf von Itabus-Dienstleistungen gemäß den in den Artikeln 3.3.2, 3.3.3, 3.3.4, 3.3.5 und nfolgend genannten Verfahren verwendet werden.
3.3.2 Gutscheinegelten für den Kauf von: (i) Beförderungsleistungen, internationalen Beförderungsleistungen und/oder Zusatzleistungen, auch wenn der Preis dieser Leistungen den Wert des Gutscheins übersteigt, wobei die Preisdifferenz gleichzeitig an Itabus zu zahlen ist; und (ii) Beförderungsleistungen, internationale Beförderungsleistungen und/oder Zusatzleistungen, auch wenn der Preis unter dem Wert des Gutscheins liegt; in diesem Fall kann der Fahrgast den Restbetrag für den Kauf einer anderen Itabus-Leistung verwenden.
3.3.3 Gutscheinesind teilbar und können für mehrere Transaktionen verwendet werden; es ist nicht gestattet, Gutscheine, die der Reisende als Entschädigung angenommen hat, in Bargeld umzuwandeln, als Folge der Verweigerung von Beförderungsleistungen oder internationalen Beförderungsleistungen, bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten sowie im Falle der Annahme von Buchungen, die die Anzahl der verfügbaren Plätze überschreiten.
3.3.4 Rabattgutscheinekönnen nicht zusammen mit anderen Rabattgutscheinen oder anderen Arten von Gutscheinen eingelöst werden.
3.3.5 Gutscheinefür die Buchung können nicht zur Begleichung von Provisionen oder zusätzlichen Gebühren im Zusammenhang mit Buchungsänderungen gemäß den Abschnitten 9.2, 9.3 und 9.4 verwendet werden.
3.4 Werbe-Gutscheine
3.4.1 Aktionsgutscheinesind Rabattgutscheine, die Itabus im Rahmen bestimmter Werbekampagnen oder anderer kommerzieller Initiativen dem Fahrgast für den Kauf von Itabus-Dienstleistungen gewähren kann („Aktionsgutscheine“).
3.4.2 Der Wertder Werbegutscheine wird von Zeit zu Zeit von Itabus festgelegt.
3.4.3 Aktionsgutscheinekönnen innerhalb der Gültigkeitsdauer ab ihrem Ausstellungsdatum eingelöst werden, die von Itabus von Zeit zu Zeit im Rahmen von Aktionskampagnen oder anderen kommerziellen Initiativen, die deren Ausgabe vorsehen, festgelegt wird. Weitere Einzelheiten und Bedingungen finden Sie auf der Website von Itabus.
3.4.4 Aktionsgutscheinegelten für den Kauf von: (i) Beförderungsleistungen, internationalen Beförderungsleistungen und/oder Zusatzleistungen, auch wenn der Preis den Wert des Aktionsgutscheins übersteigt, sofern die entstandene Preisdifferenz gleichzeitig an Itabus gezahlt wird; und (ii) Beförderungsleistungen, internationale Beförderungsleistungen und/oder Zusatzleistungen, auch wenn der Preis unter dem Wert des Werbegutscheins liegt, ohne Rückerstattung des Restbetrags desselben Gutscheins.
3.4.5 Werbe-Gutscheinekönnen nicht zur Begleichung von Provisionen oder zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit Buchungsänderungen gemäß den Abschnitten 9.2, 9.3 und 9.4 verwendet werden.
3.4.6 Werbe-Gutscheineunterliegen den Bestimmungen, die Itabus bei der Ausgabe und Veröffentlichung auf der Itabus-Website festlegt und bekannt gibt.
3.4.7 Aktionsgutscheinekönnen nicht zusammen mit anderen Aktionsgutscheinen oder anderen Arten von Gutscheinen eingelöst werden.
3.4.8 Itabus kann die Nutzung von Aktionsgutscheinen auf den Kauf bestimmter Ticketarten, auf den Kauf oder die Durchführung von Fahrten in einem bestimmten Zeitraum oder auf den Kauf von Beförderungsleistungen und/oder internationalen Beförderungsleistungen für bestimmte Strecken, Reisestrecken und/oder Busse.
3.4.9 Werbe-Gutscheinekönnen weder gegen Bargeld eingelöst werden noch stehen sie dem Reisenden anderweitig zur Verfügung; daher kann der Reisende nach Ablauf der jeweiligen Werbekampagne die darin vorgesehenen Rechte verlieren.
3.4.10 Aktionsgutscheinedürfen vom Fahrgast weder gegen Entgelt noch unentgeltlich übertragen werden. Jeder Verstoß wird von Itabus mit der Sperrung der mit Aktionsgutscheinen erworbenen Fahrkarten und/oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geahndet.
3.4.11 Beförderungsleistungen, internationale Beförderungsleistungen und/oder Zusatzleistungen, die über einen Aktionsgutschein erworben wurden, unterliegen denselben Nutzungs-, Rückerstattungs- und Umtauschbedingungen wie andere Arten von bei Itabus erworbenen Leistungen.
3.5 Umtauschgutschein
3.5.1 Der Umtauschgutschein ist ein elektronisches Guthaben, das Itabus gemäß den Preisbestimmungsregeln für die erworbene Beförderungsleistung und/oder internationale Beförderungsleistung an den Fahrgast ausstellt, der die Stornierung einer gültigen Fahrkarte gemäß den in Artikel 9 beschriebenen Verfahren beantragt hat. im Folgenden („Umtauschgutschein“).
3.5.2 Umtauschgutscheinegelten für den Kauf von: (i) Beförderungsleistungen, internationalen Beförderungsleistungen und/oder Zusatzleistungen zu einem Preis, der über dem Wert des Umtauschgutscheins liegt, bei gleichzeitiger Zahlung des Restbetrags an Itabus; und (ii) Beförderungsleistungen, internationale Beförderungsleistungen und/oder Zusatzleistungen zu einem Preis, der unter dem Wert des Umtauschgutscheins liegt; in diesem Fall kann der Reisende den Restbetrag für einen weiteren Kauf von Itabus-Leistungen nutzen.
3.5.3 Umtauschgutscheinekönnen nicht zur Begleichung von Provisionen oder zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit Buchungsänderungen gemäß den Abschnitten 9.2, 9.3 und 9.4 verwendet werden.
3.5.4 Umtauschgutscheinesind teilbar und können für mehrere Transaktionen verwendet werden; sie können daher zum Kauf von mehr als einem Ticket und/oder zusätzlichen Dienstleistungen bis zum Nennwert des Umtauschgutscheins verwendet werden. Umtauschgutscheine können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Website.
3.5.5 Umtauschgutscheinekönnen innerhalb einer Gültigkeitsdauer von 12 (zwölf) Monaten eingelöst werden; diese Gültigkeitsdauer gilt als Zeitraum für die Inanspruchnahme der in 3.5.2 oben genannten Leistungen.
3.5.6 Umtauschgutscheinekönnen nicht miteinander oder mit anderen Gutscheinarten kombiniert werden.
3.5.7 DieNutzungs-, Rückgabe- und Umtauschbedingungen für die erworbenen Itabus-Dienstleistungen gelten für den Beförderungsdienst, den internationalen Beförderungsdienst und/oder zusätzliche Dienstleistungen, die über einen Umtauschgutschein erworben wurden.
3.6 Allgemeine Bestimmungen zu Gutscheinen
3.6.1 Itabusist berechtigt, die Zahlung zu verlangen oder nach eigenem Ermessen die ausgestellten Karten ganz oder teilweise zu stornieren, indem einer der in den Artikeln 3.3, 3.4 und 3.5, die infolge kriminellen Verhaltens wie Betrug, versuchten Betrugs oder nachgewiesener Versuche anderer rechtswidriger Handlungen erworben wurden. Dies berührt nicht das Recht von Itabus, Maßnahmen zur Erstattung des erlittenen Schadens zu ergreifen.
3.6.2 Die Nutzung jedes Gutscheins durch eine Person, die sich als rechtmäßiger Inhaber des Gutscheins ausgibt, befreit Itabus ebenfalls von jeglicher Haftung oder Verpflichtung gegenüber der Person, die sich später als tatsächlicher Inhaber erweisen sollte, sofern Itabus in gutem Glauben gehandelt hat.
3.7 Rechnungsstellung
Wenn ein Fahrgast eine Karte über die von Itabus betriebenen Vertriebskanäle erwirbt, kann er während des Kaufvorgangs die Ausstellung einer Rechnung (oder eines Steuerbelegs für die Karte) beantragen; diese wird dann in elektronischer Form an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
4 ULAZNICA
4.1 Die Fahrkartebesteht aus einer elektronischen Datenaufzeichnung, die sich auf die vom Fahrgast erworbene Itabus-Dienstleistung bezieht und in lesbarer sowie gedruckter Form vorliegt („Fahrkarte“). Die Fahrkarte wird am Ende des Kaufvorgangs für eine Fahrt ausgestellt, die von einem Abfahrtsort zu einem Zielort führt, die zu den von Itabus zur Verfügung gestellten Strecken gehören („Fahrt“). Im Falle des Kaufs von Hin- und Rückfahrten und/oder internationalen Beförderungsleistungen gilt die Karte für die gesamte Reise, einschließlich der Hin- und Rückfahrt.
4.2 Der Kaufvon Itabus-Dienstleistungen kann über die in Artikel 2 näher beschriebenen Vertriebskanäle erfolgen. Je nach dem für den Kauf der Beförderungsdienstleistungen und/oder der internationalen Beförderungsdienstleistungen gewählten Vertriebskanal wird das Ticket in elektronischer Form und/oder per E-Mail an die zum Zeitpunkt des Kaufs angegebene Adresse gesendet oder in Papierform ausgedruckt und dem Fahrgast ausgehändigt.
4.3 ZumZeitpunkt des Kaufs ist der Fahrgast verpflichtet, seine persönlichen Daten einzugeben oder korrekt anzugeben und die Richtigkeit der auf dem Fahrschein angegebenen Daten (d. h. Name, Abfahrts- und Ankunftsdatum sowie -zeit) zu überprüfen.
4.4 Dieim Rahmen eines Kaufs über die von Itabus betriebenen Vertriebskanäle ausgestellte Fahrkartewird ausschließlich in elektronischer Form übermittelt.
4.5 Dienach dem Kauf über Verkaufskanäle im gesamten Staatsgebiet generierte Kartekann nach eigenem Ermessen (i) in elektronischer Form und/oder per E-Mail an die vom Reisenden zum Zeitpunkt des Kaufs angegebene Adresse übermittelt oder (ii) ausgedruckt und in gedruckter Form durch das Personal des Verkäufers ausgehändigt werden.
4.6 Der Passagier hat diegemäß den Artikeln 4.4 und 4.5 erstellte Fahrkartezum Vorzeigen gegenüber dem für die Beförderung zuständigen Personal („Fahrpersonal“) auf elektronischen Geräten (Smartphones, Tablets und dergleichen) oder in gedruckter Form bereitzuhalten.
4.7 Die Kaufbestätigungund die Ausstellung des entsprechenden Tickets sind endgültig. Jede vom Reisenden gewünschte Änderung des Inhalts führt daher zu einer Änderung oder Stornierung gemäß den in Artikel 9 genannten Bedingungen.
4.8 Der Fahrgastist verpflichtet, auf einfache Aufforderung des Fahrpersonals im Bus seine Fahrkarte zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis vorzulegen, damit die Inhaberschaft der Fahrkarte gemäß Artikel 8 überprüft werden kann.
4.9 Der Fahrgasthat Anspruch auf Beförderungsleistungen und/oder internationale Beförderungsleistungen sowie auf alle Zusatzleistungen, sofern:
(i) ihm wurde eine gültige Itabus-Karte für die darin angegebene Fahrt ausgestellt;
(ii) er/sie verfügt über die entsprechende Karte.
4.10 Die Fahrkarteist auf den Fahrgast ausgestellt und darf von niemandem außer dem Fahrgast weitergegeben oder anderweitig genutzt werden. Dem Fahrgast ist es nicht gestattet, an Orten, die nicht auf der Fahrkarte angegeben sind, in den Bus einzusteigen und/oder auszusteigen.
4.11 Entscheidet sichein Fahrgast,seine Reise abzubrechen, indem er den Bus verlässt und sein Gepäck mitnimmt, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung und/oder Entschädigung für den nicht zurückgelegten Teil der Reise.
4.12 Es ist zulässig, Beförderungsleistungen und/oder internationale Beförderungsleistungen in einer einzigen Kauftransaktion für maximal 25 (fünfundzwanzig) Fahrgäste zu erwerben. In diesem Fall stellt Itabus eine einzige Fahrkarte („Gruppenfahrkarte“) aus und generiert für jeden Fahrgast eine eigene Fahrkarte.
4.13 JedemPassagier, dem ein gültiges Ticket ausgestellt wurde, wird ein Sitzplatz zugewiesen. Je nach dem Verkaufskanal, über den die Fahrkarte erworben wurde, kann der Fahrgast einen Zusatzservice zur Sitzplatzauswahl (d. h. Gang oder Fenster, Reihe, Sitz) erwerben, sofern im Bus zum Zeitpunkt des Kaufs des Zusatzservices Plätze verfügbar sind. Der zugewiesene Sitzplatz wird auf der Fahrkarte angezeigt. Der Preis für diese Zusatzleistung wird auf der Grundlage des am Tag des Kaufs der Beförderungsleistung für die betreffende Reise geltenden Preises berechnet.
4.14 Unbeschadetdes Rechts von Itabusa gemäß Artikel 8.4 (i) im Falle von Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Verfall der Karte sowie in jedem Fall, in dem der Fahrgast nicht in der Lage ist, die Karte oder ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen, durch das die Identität des Fahrgastes und des Karteninhabers festgestellt werden kann, ist der Fahrgast verpflichtet, gemäß dem für den Kauf durch das Fahrpersonal vorgesehenen Tarif in Übereinstimmung mit dem oben genannten Artikel 2.6 eine neue Karte für die Nutzung der Beförderungsdienstleistung und/oder der internationalen Beförderungsdienstleistung zu erwerben. Der Fahrgast trägt zudem alle Risiken, die sich aus der Weitergabe von Dateien ergeben, die die Karte in digitaler Form enthalten.
5 ANWENDUNGSBEREICH
5.1 Diein diesem Abschnitt A aufgeführten Verkaufsbedingungengelten für alle Ticketverkäufe über die itabusa-Webseiten (einschließlich der mobilen App).
5.2 Es seidarauf hingewiesen, dass die Artikel 2.4 (mit Ausnahme von Artikel 2.4.4), 3.1(i) und 3.2 (mit Ausnahme von Artikel 3.2.3), 3.7 dieser Verkaufsbedingungen auch für den Verkauf von Personenbeförderungsleistungen gelten, die von Itabus autorisierten Drittanbietern („Drittanbieter-Beförderungsleistungen“) über die Itabus-Webseiten (einschließlich der mobilen App) angeboten werden. Tickets für Beförderungsleistungen Dritter unterliegen den Bestimmungen der Artikel 4.1, 4.3 und 4.4 dieser Verkaufsbedingungen, soweit erforderlich.
5.3 Der Kaufvon Beförderungsleistungen bei Drittanbietern gilt nicht als Buchung einer Beförderungsleistung bei Itabus, da Itabus für solche Leistungen ausschließlich die Buchung über die Website von Itabus (einschließlich der mobilen App) zulässt.
5.4 Ticketsfür Beförderungsleistungen von Drittanbietern, die über die Itabus-Webseiten (einschließlich der mobilen App) angeboten werden, können weder umgebucht noch storniert werden. Die Beförderungsbedingungen für Dienstleistungen von Drittanbietern, die über die Websites von Itabus (einschließlich der mobilen App) angeboten werden, unterliegen in jedem Fall den besonderen Bedingungen und Bestimmungen des jeweiligen Drittanbieters. Die Beförderungsbedingungen, die von Drittanbietern in Bezug auf deren Dienstleistungen angewendet werden, werden auf den Webseiten von Itabus (einschließlich der mobilen App) während des Such- und Buchungsvorgangs ordnungsgemäß angegeben und müssen vom Kunden akzeptiert werden.
ABSCHNITT B – BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
6 ANWENDUNGSBEREICH
6.1 DieBeförderungsbedingungen gelten für Beförderungsleistungen und/oder grenzüberschreitende Beförderungsleistungen.
6.2 BeiDienstleistungen von Drittbeförderern sind diese die alleinigen Erbringer der Beförderungsdienstleistungen; daher haften die Drittbeförderer ausschließlich für die Erbringung der Dienstleistung sowie für den Beförderungsvertrag. Daher gelten in solchen Fällen ausschließlich die entsprechenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beförderer, die die oben genannten Dienstleistungen erbringen; Diese Bedingungen werden auf den Itabus-Webseiten (einschließlich der mobilen App) entsprechend angegeben und gelten ab dem Zeitpunkt des Kaufs der Beförderungsleistungen von Drittanbietern.
7 Beförderungsvertrag
7.1 Der Vertragüber die Dienstleistungen von Itabus, der durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommt, ist ein Beförderungsvertrag gemäß Artikel 1678 des italienischen Zivilgesetzbuchs („Vertrag“), mit dem sich Itabus verpflichtet, jede natürliche Person mit einer gültigen Fahrkarte („Fahrgast“) vom Abfahrtsort zum auf der Fahrkarte angegebenen Zielort unter Verwendung der Itabus zur Verfügung stehenden Fahrzeuge („Busse“) zu befördern.
7.2 Die in jedem Vertrag enthaltenen Dienstleistungen von Itabussowie das zugrunde liegende Vertragsverhältnis unterliegen neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem italienischen Recht, einschließlich des Rechts der Europäischen Union, soweit dieses in Italien anwendbar ist.
7.3 JederVertrag kommt durch die Ausstellung der entsprechenden Karte zustande, nachdem der volle Preis für die Itabus-Dienstleistungen gemäß den in Artikel 3 unten genannten Verfahren bezahlt wurde.
8 Anmeldung und Einchecken
8.1 Umden Check-in und die Gepäckaufgabe zu vereinfachen und die Einhaltung der von Itabus festgelegten Abfahrtszeit zu gewährleisten, sowie die Sicherheit während der Aktivitäten vor Reiseantritt zu gewährleisten, muss der Fahrgast, sofern Itabus nichts anderes angibt, mindestens 15 (fünfzehn) Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit am Bahnhof oder an der Bushaltestelle sein.
8.2 Sofern Itabus nichts anderes mitteilt, muss der Fahrgast am Abfahrtsort und zu der auf dem Ticket angegebenen Zeit in den Bus einsteigen. Ist dies nicht der Fall, verliert der Fahrgast seinen Anspruch auf die Beförderungsleistung und/oder die internationale Beförderungsleistung sowie auf alle gekauften Zusatzleistungen.
8.3 GemäßArtikel 4 muss der Reisende über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, die den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen; die Reisenden sind verpflichtet, die Gültigkeit ihrer Dokumente zu überprüfen (z. B. einen gültigen Ausweis oder Personalausweis).
8.4 Itabusbehält sich das Recht vor, einem Fahrgast die Beförderung zu verweigern oder ihn aufzufordern, während der Fahrt auszusteigen, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
(i) Der Passagier verfügt nicht über eine gültige Karte, die ihm Anspruch auf die Beförderungsleistung und/oder internationale Beförderungsleistungen in Verbindung mit einem gültigen Reisedokument gewährt; Falls der Käufer auf eigene Verantwortung erklärt, dass er trotz ordnungsgemäßer Kaufabwicklung nicht im physischen Besitz der Karte ist, wird der Zutritt zum Flugzeug unter Vorlage eines gültigen Ausweises gestattet, der die Überprüfung des Kartenkaufs über die ITABUS-Computersysteme ermöglicht;
(ii) Der Reisende hält sich nicht an die geltenden Vorschriften oder Verpflichtungen, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, insbesondere an diejenigen aus Artikel 12; oder
(iii) wenn die Beförderung oder die Fortsetzung der Beförderung von Fahrgästen ein eindeutiges Sicherheitsrisiko darstellt.
8.5 Inden in Artikel 8.4 genannten Fällen ist Itabus weder verpflichtet, die Karte ganz oder teilweise zu ersetzen, noch irgendeine Entschädigung zu gewähren.
8.6 SofernItabus nichts anderes mitteilt, muss der Fahrgast den auf der Fahrkarte angegebenen reservierten Sitzplatz einnehmen. Itabus kann Sitzplätze aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen auch nach Fahrtantritt neu zuweisen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Schwangere, Minderjährige und Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität (wie im Folgenden definiert) auf einen anderen Sitzplatz wechseln müssen und keine entsprechenden Sitzplätze frei sind. In solchen Fällen müssen die Anweisungen des Fahrpersonals befolgt werden. Die Sitzplätze können ohne Rücksicht auf Rasse, Religion, politische Überzeugung, Hautfarbe, Nationalität oder Geschlecht neu zugewiesen werden.
8.7 Solltees zu einer Änderung der Sitzplatzreservierung kommen und es nicht möglich sein, einen Sitzplatz in der reservierten oder einer höheren Kategorie zuzuweisen, kann der Passagier die Rückerstattung der Sitzplatzreservierungsgebühr beantragen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht, wenn der Sitzplatz kostenlos zugewiesen oder erworben wurde.
8.8 Ungeachtetder Bestimmungen in Artikel 8.4 Buchstabe i) ist das Einsteigen in den Bus ohne gültigen Fahrschein, der durch eine entsprechende Karte ergänzt wird, sowie ohne gültigen Ausweis untersagt. Jeder Fahrgast, bei dem sich nach der Kontrolle herausstellt, dass er keinen gültigen Fahrschein besitzt, muss alternativ:
(a) regelt seine Situation unverzüglich, sofern im Bus freie Plätze vorhanden sind, durch den Kauf einer Beförderungsleistung und/oder einer internationalen Beförderungsleistung, die dem Fahrpreis für die bereits zurückgelegte Strecke entspricht, erhöht um den Betrag für die verbleibende Strecke bis zum Zielort, den der Fahrgast zurücklegen wird, gegen Zahlung des erhöhten Beförderungspreises in Höhe des doppelten Preises für die Beförderungsleistung und/oder die internationale Beförderungsleistung der gesamten Reise, in jedem Fall jedoch mindestens 50,00 Euro (fünfzig), wobei davon ausgegangen wird, dass, falls die bereits zurückgelegte Strecke nicht überprüft werden kann, der Startpunkt der Strecke für die Berechnung der erhöhten Beförderungskosten herangezogen wird; unbeschadet des Rechts des Nutzers, durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars, das auf den Internetseiten von Itabus im Bereich „Assistenza“ veröffentlicht ist, innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten ab dem Tag der Erbringung der oben genannten Beförderungsleistung und/oder der internationalen Beförderungsleistung; Itabus (i) wird den Fahrgast innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Beschwerde darüber informieren, ob die Beschwerde begründet, abgelehnt oder noch in Bearbeitung ist; (ii) wird dem Fahrgast spätestens drei (3) Monate nach Eingang der Beschwerde eine endgültige Antwort darauf zukommen lassen.
(b) an der nächsten Haltestelle auf der Buslinie oder an der nächsten sicheren Stelle auszusteigen, wobei die Zahlung des Fahrpreises für die bereits zurückgelegte Strecke zuzüglich eines Aufschlags in Höhe von 100 % (einhundert Prozent) des fälligen Betrags nicht in Frage gestellt wird, und in keinem Fall weniger als 50,00 (fünfzig Euro), unbeschadet des Rechts des Fahrgastes, gemäß dem unter Punkt a) genannten Verfahren Einspruch einzulegen.
8.9 Als Fahrgast giltjeder, der eine ermäßigte Fahrkarte nutzt, obwohl er keinen Anspruch darauf hat, oder der eine gefälschte, unvollständige oder unleserliche Fahrkarte nutzt, sowie jeder, der keine gültige Fahrkarte besitzt.
8.10 ImFalle eines Verstoßes gegen die Vorschriften bezüglich Gegenständen, die der Fahrgast nicht mitführen darf (z. B. gefährliche Gegenstände, explosive oder brennbare Stoffe), oder in jedem Fall bei Verstößen gegen Artikel 15.1.6 im Folgenden ist Itabus berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Beförderung zu verweigern sowie weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Itabus-Dienstleistungen und der Fahrgäste zu gewährleisten.
9 Änderungen der Buchung und Stornierungen durch den Reisenden
9.1 Der Reisendekann seine Buchung gemäß den nachstehenden Bestimmungen und über die in den Artikeln 9.9 und 9.10 unten genannten Vertriebskanäle frei und einseitig ändern. In jedem Fall ist eine Änderung der Buchung nicht zulässig für Reisen mit internationalen Beförderungsdiensten und/oder Zielorten und/oder bestimmten Preisen/Produkten/Dienstleistungen, die auf den Itabus-Webseiten und in diesen Bedingungen aufgeführt sind.
9.2 Der Fahrgastkann den Vor- und Nachnamen eines oder mehrerer in der Buchung aufgeführter Fahrgäste ändern. Bei einer Hin- und Rückfahrt gilt die Änderung automatisch für beide Teilstrecken und ist nur vor Antritt der ersten Teilstrecke möglich. Die Änderung des Namens eines oder mehrerer Reisender unterliegt der Zahlung einer festen Änderungsgebühr, deren Höhe auf der Itabus-Website im Bereich „Hilfe“ oder in jedem Fall während des Änderungsvorgangs selbst eingesehen werden kann.
9.3 Der Reisendekann die Uhrzeit und/oder das Datum der Reise ändern. Bei einer Buchung für eine Hin- und Rückreise muss das Datum der Rückreise stets nach dem Datum der Hinfahrt liegen. Änderungen der Reisezeit und des Reisedatums unterliegen einer Änderungsgebühr, die als Prozentsatz des für die ursprüngliche Buchung gezahlten Preises berechnet wird. Bei einer Änderung der Buchung einer Hin- und Rückfahrt wird die Änderungsgebühr für jede Teilstrecke berechnet, sofern sich die Änderung auf beide Teilstrecken auswirkt. Die Prozentsätze für die Änderungsgebühr können auf der Itabus-Website im Bereich „Hilfe“ eingesehen werden, und die entsprechenden Beträge werden während des Änderungsvorgangs angezeigt. Führt die Änderung der Uhrzeit oder des Reisedatums zu einem höheren Preis, muss der Reisende die entsprechende Differenz bezahlen.
9.4 Der Reisendekann die Reiseroute ändern. Bei einer Hin- und Rückreise gilt die Änderung automatisch für beide Teilstrecken und ist nur vor Antritt der ersten Teilstrecke möglich. Die Änderung der Reiseroute unterliegt der Zahlung einer Änderungsgebühr, die als Prozentsatz des für die ursprüngliche Buchung gezahlten Preises berechnet wird. Im Falle einer Änderung einer Hin- und Rückreise wird die Änderungsgebühr für jeden Teil der Reise berechnet. Im Falle einer Änderung des Umsteigeortes (Einzelfahrt) mit dem Umsteigeort der ursprünglichen Buchung als neuem Abfahrts- oder Zielort unterliegt der längste Abschnitt der ursprünglichen Buchung der Stornierung und der entsprechenden Stornogebühr. Die Prozentsätze für die Umbuchungs- (und Stornierungs-)Gebühren können auf der Itabus-Website im Bereich „Hilfe“ eingesehen werden, und die entsprechenden Beträge werden während des Umbuchungsvorgangs angezeigt. Führt die Änderung der Strecke zu einem höheren Preis als dem, der beim Kauf der ursprünglichen Buchung gezahlt wurde, ist der Fahrgast verpflichtet, die Preisdifferenz zu zahlen.
9.5 In den in den Artikeln 9.3 und 9.4 vorgesehenen Fällen dient der Preis, den der Reisende für den Kauf einer Zusatzleistung in der ursprünglichen Buchung gezahlt hat, als Gutschrift zur Deckung etwaiger Preisunterschiede, Änderungsgebühren und aller zusätzlichen Kosten, die dem Reisenden entstehen (Kauf neuer Zusatzleistungen). Die Gutschrift aus der vorherigen Buchung muss während des Umbuchungsprozesses vollständig in Anspruch genommen werden, damit die Transaktion ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann.
9.6 Abgesehen vonden Bestimmungen in den Artikeln 9.2, 9.3 und 9.4 bezüglich der Buchung der Rückreise ist es möglich, jeweils einen Element (Name(n), Uhrzeit und/oder Datum, Strecke) zu ändern; die Änderung des Namens von zwei oder mehr Reisenden gilt als ein Vorgang.
9.7 Der Fahrgastkann bis zum Zeitpunkt der Abfahrt den bei der Buchung ausgewählten bzw. zugewiesenen Sitzplatz innerhalb desselben Reisebereichs, der beim Kauf des Fahrscheins ausgewählt wurde, ändern. Die Änderung des bei der Buchung ausgewählten/zugewiesenen Sitzplatzes hängt von den Preisen ab, die auf der Website von Itabus im Bereich „Hilfe“ oder in jedem Fall während des Änderungsvorgangs selbst eingesehen werden können.
9.8 Der Fahrgastkann bis zum Zeitpunkt der Abfahrt die Anzahl der im Ticket enthaltenen Gepäckstücke ändern, indem er ein oder mehrere Gepäckstücke hinzufügt, vorbehaltlich der in Artikel 15 unten genannten Beschränkungen. Die Änderung der Anzahl der Gepäckstücke während des Buchungsvorgangs unterliegt den Preisen, die auf der Website von Itabus im Bereich „Hilfe“ oder in jedem Fall während des Änderungsvorgangs selbst einsehbar sind.
9.9 Die in den Artikeln 9.2, 9.3 und 9.4 genannten Änderungen können nur vorgenommen werden: (i) auf der Itabus-Website, (ii) über die Itabus-App für Smartphones, (iii) über den Kundenservice; (iv) über autorisierte Verkaufsstellen im gesamten Staatsgebiet sowie in dem Umfang, in dem dieser Service bei dem vom Fahrgast gewählten Verkäufer verfügbar ist.
9.10 Diein den vorstehenden Artikeln 9.7 und 9.8 genannten Änderungenkönnen nur wie folgt vorgenommen werden: (i) auf der Itabus-Website, (ii) über die Itabus-App für Smartphones, (iii) über den Kundenservice; (iv) durch Itabus-Mitarbeiter, die mit einem speziellen Mobilgerät ausgestattet sind und sich an Bord befinden.
9.11 Änderungender Buchung, mit Ausnahme derjenigen, die in den oben genannten Artikeln ausdrücklich vorgesehen sind, setzen eine vorherige Stornierung der gebuchten Reise durch den Reisenden voraus.
9.12 Eine Stornogebühr, die sich nach dem Preis/Produkt der für jede Reise und jeden einzelnen Reisenden erworbenen Leistung richtet, kann für jede Stornierung der Reise aufgrund einer Entscheidung des Reisenden erhoben werden. Jede dem Reisenden zustehende Rückerstattung wird auf diesem Wege gewährleistet. Es wird ein Umtauschgutschein in Höhe des auf der Karte angegebenen Preises ausgestellt, abzüglich etwaiger Stornierungskosten. Das Vorstehende hindert den Käufer nicht daran, seine Rechte geltend zu machen, wenn die Stornierung auf höherer Gewalt oder einer objektiven Unmöglichkeit (impossibilità sopravvenuta) aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse beruht.
9.13 Beieiner Sammelkarte ist es nicht zulässig, die Reise nur für bestimmte Reisende der Gruppe zu stornieren.
9.14 Buchungen, die Verbindungen mit Transfers (Umsteigen) beinhalten, gelten als eine einzige Reise, vom Abfahrtsort bis zum Endziel, wie es aus dem Fahrplan hervorgeht. Daher ist es nicht möglich, eine einzelne Reisestrecke zu stornieren und die Buchung für die übrigen Strecken aufrechtzuerhalten; nur wenn der Reisende einzelne Strecken bucht und diese zu einer Reise mit Umsteigeverbindungen kombiniert, gelten diese Strecken jeweils als eigenständige Reise und können unabhängig voneinander storniert werden.
9.15 ImFalle einer Rückfahrbuchung gewährt Itabus dem Fahrgast das Recht, die Hinfahr- oder Rückfahrt der Fahrkarte zu stornieren.
9.16 DieStornierungsbedingungen variieren je nach Preis/Produkt und Vertriebskanal, über den die Itabus-Dienstleistung erworben wurde.
9.17 ImFalle einer Stornierung wird dem Reisenden oder, im Falle einer Gemeinschaftskarte, der Kontaktperson (d. h. der Person, die die Gemeinschaftskarte gemäß Artikel 4.12 oben erworben hat) ein Umtauschgutschein ausgestellt, wie in Artikel 3.5 oben beschrieben. Darüber hinaus kann der Fahrgast, sofern dies für die Art der gekauften Fahrkarte vorgesehen ist, eine Rückerstattung der Reisekosten gemäß den im Abschnitt „Hilfe“ auf der Itabus-Website beschriebenen Verfahren beantragen.
10 Widerruf von Dienstleistungen und Rückerstattung
10.1 Unbeschadetder Bestimmungen in Artikel 10.6 unten gilt Folgendes: Im Falle einer Stornierung oder Verspätung der Fahrt im Verhältnis zu der auf dem Fahrschein angegebenen Abfahrtszeit, sofern dem Fahrgast, der vom Busbahnhof abfährt, kein Verschulden angelastet werden kann, informiert Itabus den Fahrgast so schnell wie möglich über die Itabus-Website, in jedem Fall jedoch spätestens 30 (dreißig) Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit. Sobald Informationen verfügbar sind, gibt Itabus die neue Abfahrtszeit bekannt. Soweit möglich, wird Itabus elektronische Informationen über die Absage oder Verspätung (z. B. per E-Mail oder SMS an die Adresse oder Nummer, die der Fahrgast beim Kauf der Fahrkarte angegeben hat) an jene Fahrgäste, einschließlich derjenigen, die von einer Haltestelle abfahren, die einen Antrag gestellt und die erforderlichen Kontaktdaten übermittelt haben.
10.2 ImFalle einer Ausfall oder einer Verspätung des Beförderungsdienstes und/oder des internationalen Beförderungsdienstes von mehr als 120 (einhundertzwanzig) Minuten oder im Falle einer Überbuchung hat der Reisende folgende Möglichkeiten: (i) seine Reise so bald wie möglich auf einer anderen Route, die zum im Vertrag angegebenen Zielort führt, fortzusetzen oder umzuleiten, ohne zusätzliche Kosten und zu vergleichbaren Bedingungen; oder (ii) eine Rückerstattung des Ticketpreises sowie einen kostenlosen Rückflug und/oder einen internationalen Flug zum im Vertrag genannten Abflugort zu verlangen, sobald dies möglich ist, je nach Bedarf. Diese Wahl muss der Passagier spätestens zum Zeitpunkt des Abgangs der vorgeschlagenen alternativen Beförderungsmöglichkeit treffen; versäumt er es, die Ablehnung der vorgeschlagenen alternativen Beförderungsmöglichkeit unverzüglich mitzuteilen, gilt dies als Annahme derselben.
10.3 FallsItabus dem Fahrgast die in Artikel 10.2 genannten Optionen nicht anbieten kann, hat der Fahrgast gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung Nr. 181 aus dem Jahr 2011 hat der Fahrgast Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 50 % (fünfzig Prozent) des für die Fahrkarte gezahlten Preises, vorbehaltlich der Rückerstattung gemäß Artikel 10.2(ii). Diese Erstattung zahlt Itabus innerhalb einer Frist von 1 (einem) Monat nach Einreichung des Antrags des Fahrgastes in bar, es sei denn, der Fahrgast akzeptiert alternativ einen Gutschein zur Begleichung, wie in Artikel 3.3 oben beschrieben.
10.4 Fallsder Bus während der Fahrt ausfällt, bietet Itabus den Fahrgästen die Fortsetzung der Beförderung mit einem Ersatzbus an, und zwar entweder (i) durch Fortsetzung der Fahrt ab dem Ort, an dem der Bus ausgefallen ist, oder (ii) durch die Bereitstellung eines kostenlosen Transports für die Fahrgäste zwischen dem Ort, an dem der Bus nicht mehr einsatzfähig wurde, und einem geeigneten Warteort oder einer Haltestelle, von der aus die Reise fortgesetzt werden kann.
10.5 WennBeförderungsleistungen und/oder internationale Beförderungsleistungen im Verhältnis zur geplanten Abfahrtszeit vom Busbahnhof der betreffenden Fahrt um mehr als 120 (einhundertzwanzig) Minuten ausfallen oder verspätet sind, hat der Fahrgast Anspruch auf Weiterbeförderung, auf eine Umleitung oder auf die Rückerstattung des Kaufpreises der Fahrkarte gemäß Artikel 10.6 im Folgenden.
10.6 Die Rückerstattungfür das Ticket gemäß den Artikeln 10.2 und 10.5 deckt die gesamten Kosten des Tickets zu dem Preis ab, zu dem es gekauft wurde, für den Teil oder die Teile der Reise, die nicht durchgeführt wurden, sowie für den Teil oder die Teile, die bereits durchgeführt wurden, sofern die Reise im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Reisenden keinen Zweck mehr erfüllt. Die Rückerstattung erfolgt in bar, es sei denn, der Reisende akzeptiert eine andere Zahlungsform, die in jedem Fall aus einem Gutschriftsbeleg gemäß Artikel 3.3 besteht. Die Rückerstattung erfolgt per Banküberweisung auf die vom Reisenden an Itabus angegebenen Daten oder durch Gutschrift auf die zum Zeitpunkt des Kaufs über die von Itabus betriebenen Vertriebskanäle verwendete Kreditkarte oder das PayPal-Konto. Die Rückerstattung erfolgt in Euro innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Eingang des Antrags. Itabus übernimmt ausschließlich die Kosten für die Banküberweisung, die zum Zeitpunkt der Überweisung bekannt sind.
10.7 JedeStornierung einer Reise auf Initiative von Itabus unterliegt den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Busverkehr.
11 REISERECHT
11.1 Fahrgäste, die im Besitz einer gültigen Fahrkarte sind, haben Anspruch auf Beförderung auf der auf der Fahrkarte angegebenen Strecke gemäß den öffentlich zugänglichen Vertragsbedingungen, ohne jegliche direkte oder indirekte Diskriminierung.
11.2 Seit2011 sind den Fahrgästen, die die Dienste von Itabus in Anspruch nehmen, folgende Rechte garantiert:
(i) die Nichtdiskriminierung von Fahrgästen hinsichtlich der von den Beförderungsunternehmen angebotenen Beförderungsbedingungen;
(ii) Rechte der Fahrgäste bei Unfällen, die sich aus der Nutzung des Busses ergeben und zum Tod oder zur Verletzung von Fahrgästen oder zum Verlust oder zur Beschädigung von Gepäck führen;
(iii) Nichtdiskriminierung und obligatorische Unterstützung für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität;
(iv) Rechte der Fahrgäste bei Ausfall oder Verspätung;
(v) Mindestangaben, die den Reisenden zur Verfügung gestellt werden müssen;
(vi) Bearbeitung von Beschwerden;
(vii) allgemeine Vorschriften zur Gewährleistung der Durchführung der Verordnung.
11.3 Weitere Informationen finden Sie imAbschnitt „Fahrgastrechte“ auf der Website von Itabus.
12 MALOLJETNIKA
12.1 Kinderim Alter von 0 (null) bis 3 (drei) Jahren dürfen im Bus nur in geeigneten Kindersitzen befördert werden. Kindersitze im Bus müssen von den Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes bereitgestellt werden, die dafür sorgen müssen, dass das Kind vollkommen sicher und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen befördert wird. Itabus übernimmt keine Verantwortung für die Eignung und die gesetzeskonforme Verwendung der Kindersitze, die von Begleitpersonen mitgeführt werden.
12.2 Kinder, die älter als 3 (drei) Jahre und kleiner als 1,50 Meter sind, müssen von den mitreisenden Personen mit den in den Wagen vorhandenen Sicherheitsgurten für Kinder gesichert werden, sofern dies zulässig ist und deren Verwendung mit ihrer Körpergröße vereinbar ist (Art. 172, Absatz 6 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes).
12.3 Istder Bus nicht mit zugelassenen Kindersicherheitsgurten gemäß Artikel 12.2 ausgestattet, dürfen Minderjährige nur dann mit Standard-Sicherheitsgurten befördert werden, wenn diese ihrer Körpergröße entsprechen. Diese Bestimmung gilt nur für Kinder, die kleiner als 1,50 Meter sind und weniger als 36 Kilogramm wiegen.
12.4 BeiNichteinhaltung dieser Vorschriften haftet die Person, die für die Beaufsichtigung des Kindes im Bus verantwortlich ist. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Fahrgäste mit einem Gewicht von bis zu 36 Kilogramm und einer Körpergröße von weniger als 1,50 Metern, die in Bussen des Linienverkehrs mitfahren, mit Kindersicherheitsgurten gesichert werden, sofern sie nicht auf dem Beifahrersitz sitzen und von mindestens einem erwachsenen Fahrgast begleitet werden.
12.5 Kinderunter 14 (vierzehn) Jahren müssen auf allen Beförderungsstrecken und/oder internationalen Beförderungsstrecken von einer erwachsenen Person begleitet werden. Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern unter 14 (vierzehn) Jahren, die ohne Begleitung mindestens einer der oben genannten Personen zu einem internationalen Zielort reisen und beabsichtigen, einer volljährigen dritten Person die Zustimmung zu erteilen, müssen eine „Begleitungserklärung“ unterzeichnen, die in den Akten der Polizeibehörde verbleibt und unter folgendem Link abgerufen werden kann: https://www.poliziadistato.it/statics/31/modulo_dichiarazione_accompagnamento.pdf. Die Gültigkeit der Reisegenehmigung ist auf eine Reise (die als Hin- und Rückreise zu verstehen ist) außerhalb des Wohnortes des Kindes unter 14 (vierzehn) Jahren mit einem bestimmten Zielort beschränkt.
12.6 Personenim Alter zwischen 14 (vierzehn) und 17 (siebzehn) Jahren müssen eine schriftliche Einwilligung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten vorlegen, die nach dem im Abschnitt „Hilfe“ auf der Itabus-Website verfügbaren Muster erstellt wurde und der Fahrkarte beizufügen ist.
12.7 Aufzugelassenen Inlandsstrecken dürfen Personen im Alter zwischen 14 (vierzehn) und 17 (siebzehn) Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, sofern sie über die im vorstehenden Artikel genannte Genehmigung verfügen und die Reise: (a) nicht mit einem Nachtbus erfolgt; (b) keinen Buswechsel beinhaltet; und (c) keinen Grenzübertritt beinhaltet. In jedem Fall übernimmt Itabus keinerlei Verpflichtung zur Beaufsichtigung von Minderjährigen.
12.8 Aufzugelassenen internationalen Strecken dürfen Minderjährige unter 16 (sechzehn) Jahren nur in Begleitung reisen, während Minderjährige zwischen 16 (sechzehn) und 17 (siebzehn) Jahren ohne Begleitung reisen, sofern sie über ein gültiges Ausweisdokument und eine ordnungsgemäße schriftliche Einwilligung der Eltern oder des Vormunds verfügen, gemäß dem Muster, das im Abschnitt „Hilfe“ auf der Itabusa-Website verfügbar ist und dem Fahrschein beiliegt. Das Fahrpersonal kann den Fahrgast auffordern, einen gültigen Ausweis vorzuzeigen.
13 Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
13.1 Die Dienstleistungen von Itabuswerden ohne Diskriminierung von Personen mit körperlicher Behinderung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder vorübergehend), geistiger Behinderung oder aus irgendeinem anderen Grund erbracht, oder aufgrund des Alters, deren Zustand jedoch eine angemessene Aufmerksamkeit und Anpassung der Dienstleistung an ihre spezifischen Bedürfnisse erfordert, die allen Fahrgästen gewährt wird („Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität“). 181 aus dem Jahr 2011. und erbringt Hilfsdienste, die gemäß Anhang I der genannten Verordnung in den Verantwortungsbereich des Beförderers fallen.
13.2 Umdie Beförderung von Fahrgästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sowie ihrer Begleitpersonen zu gewährleisten, muss der Fahrgast Itabus vor der Buchung seine Bedürfnisse mitteilen, und zwar mithilfe des Formulars, das im Bereich „Hilfe“ auf der Itabus-Website verfügbar ist, in jedem Fall jedoch spätestens 36 (sechsunddreißig) Stunden vor Reiseantritt.
13.3 Es verstehtsich, dass Itabus keinen Einfluss auf den baulichen Zustand der Bushaltestellen und Busbahnhöfe hat, die Itabus anfährt, noch deren Zugänglichkeit für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität; daher kann Itabus keine Zugangsgarantie geben und haftet nicht für deren Nichtzugänglichkeit.
13.4 Itabusdarf die Beförderung von Fahrgästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ausschließlich in den folgenden Fällen verweigern:
(i) wie die durch EU-Recht, internationales Recht und nationales Recht festgelegten Sicherheitsverpflichtungen oder die von den zuständigen Stellen festgelegten Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen erfüllt werden sollen;
(ii) wenn die Konfiguration des Busses, der Infrastruktur oder sogar der Haltestelle oder des Bahnhofs das Ein- und Aussteigen oder die Beförderung von Fahrgästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität auf sichere und betrieblich durchführbare Weise physisch unmöglich macht.
13.5 Wirdeinem Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, der im Besitz einer regulären Fahrkarte ist, die Beförderung aufgrund seiner Behinderung oder eingeschränkten Mobilität dennoch verweigert, wird dieser Person und jeder Begleitperson die Wahl zwischen folgenden Optionen angeboten:
(i) das Recht auf Rückfahrt und gegebenenfalls auf eine kostenlose Rückbeförderung zum ursprünglichen Abfahrtsort, wie auf dem Fahrschein angegeben, sobald dies möglich ist;
(ii) sofern dies nicht möglich ist, die Fortsetzung der Reise oder die Umleitung mit angemessenen alternativen Beförderungsdiensten zum auf dem Ticket angegebenen Zielort.
13.6 Diensthunde und Begleiter
13.6.1 Blindenhunde oder Assistenzhunde, die für bestimmte Aufgaben zur Unterstützung von Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ausgebildet sind, werden ohne Aufpreis befördert. Assistenztiere müssen einen Maulkorb tragen, wenn das Fahrpersonal oder ein anderer Reisender dies verlangt.
13.6.2 Umdie Beförderungsfähigkeit eines anerkannten Assistenzhundes eines Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sicherzustellen, muss der Fahrgast Itabus vor der Buchung über seine Bedürfnisse informieren, indem er das Formular nutzt, das im Bereich „Hilfe“ auf der Itabus-Website verfügbar ist, und in jedem Fall spätestens 36 (sechsunddreißig) Stunden vor Reiseantritt.
13.6.3 Eine Begleitpersoneines Fahrgastes mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität reist kostenlos als Fahrgast mit, sofern festgestellt wird, dass der Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität eine ständige Begleitung benötigt, und sofern möglich, erhält er einen Sitzplatz neben oder in der Nähe des Sitzplatzes des Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, den er begleitet.
13.6.4 Wiekann die Beförderungsfähigkeit von Fahrgästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sowie die seiner Begleitperson, muss der Fahrgast Itabus vor der Buchung über seine Bedürfnisse informieren, und zwar mithilfe des Formulars, das im Abschnitt „Hilfe“ auf der Itabus-Website verfügbar ist, und zwar spätestens 36 (sechsunddreißig) Stunden vor Reiseantritt.
13.7 Reisen im Rollstuhl
13.7.1 Die Beförderung vonzusammenklappbaren Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen im Gepäckraum für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ist kostenlos. Um die Möglichkeit der Beförderung von Rollstühlen im Gepäckraum im Rahmen des Beförderungsdienstes und/oder des internationalen Beförderungsdienstes zu prüfen, müssen Sie vor dem Kauf der Beförderungsleistung und/oder der internationalen Beförderungsleistung Itabus über die genaue Konfiguration des Rollstuhls oder der sonstigen Mobilitätshilfe mittels des Formulars informieren, das im Bereich „Hilfe“ auf der Website von Itabus verfügbar ist, und dies in jedem Fall mindestens 36 (sechsunddreißig) Stunden vor der Abfahrtszeit der Beförderungsleistung. Aus Sicherheitsgründen müssen Rollstühle, für die eine Beförderung im Gepäckraum beantragt wird, zusammenklappbar und nicht elektrisch betrieben sein.
13.7.2 Für bestimmte Beförderungsdienste und/oder internationale Beförderungsdienste ermöglicht Itabus die Beförderung von Rollstühlen im Fahrgastraum. Um die Möglichkeit der Beförderung von Rollstühlen im Fahrgastraum im Rahmen eines Beförderungsdienstes und/oder eines internationalen Beförderungsdienstes zu prüfen, müssen Sie Itabus vor dem Kauf der Beförderungsleistung und/oder der internationalen Beförderungsleistung über die genaue Konfiguration des Rollstuhls oder eines anderen Mobilitätshilfsmittels informieren, und zwar über das Formular, das im Bereich „Hilfe“ auf der Website von Itabus verfügbar ist, und in jedem Fall mindestens 36 (sechsunddreißig) Stunden vor dem Abfahrtsdatum. Damit der Rollstuhl im Fahrgastraum untergebracht werden kann, muss der Rollstuhl, unabhängig vom Herstellungsdatum, über Sicherheitsbefestigungspunkte (sog. Kraftbolzen) gemäß den Bestimmungen der DIN 75078-2 sowie eine Herstellerzulassung gemäß DIN EN 12183 oder 12184 aufweisen. Ein Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, der den Beförderungsdienst und/oder den internationalen Beförderungsdienst durch Mitnahme eines Rollstuhls im Fahrgastraum in Anspruch nehmen möchte, muss: (a) die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung von Rollstühlen bestätigen, indem er das im Abschnitt „Hilfe“ auf der Website von Itabus verfügbare Formular einreicht, um die Beförderungsmöglichkeiten für Rollstühle zu prüfen, und (b) sicherstellen, dass der Rollstuhl funktionsfähig und technisch so konstruiert ist, dass er während der Fahrt sicher genutzt werden kann.
13.7.3 Rollstühlemüssen den geltenden betrieblichen Sicherheitsanforderungen entsprechen, die in nationalen, EU- und internationalen Vorschriften festgelegt sind. Wenn nach eigenem Ermessen von Itabus die Fahrsicherheit gefährdet ist, kann die Beförderung von Rollstühlen im Gepäckraum verweigert werden. Itabus lehnt jede Haftung für Schäden ab, die auf einen schlechten technischen Zustand der Rollstühle zurückzuführen sind.
13.7.4 Gemäßden in Artikel 15 genannten Bedingungen haftet Itabus für jeglichen Verlust oder jede Beschädigung von Rollstühlen, anderen Fortbewegungshilfen oder Hilfsgeräten, für die das Unternehmen verantwortlich ist. Die Entschädigung gemäß diesem Artikel 13.6.4 entspricht den Kosten für den Ersatz oder die Reparatur der verlorenen oder beschädigten Ausrüstung oder Hilfsmittel.
13.7.5 Fallserforderlich, wird Itabus alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um schnellstmöglich einen vorübergehenden Ersatz für die Ausrüstung oder das Gerät bereitzustellen, sofern diese verfügbar sind. Rollstühle, andere Fortbewegungshilfen oder Hilfsgeräte entsprechen so weit wie möglich den technischen und funktionalen Merkmalen der verlorenen oder beschädigten Rollstühle oder anderen Fortbewegungshilfen.
14 VERPFLICHTUNGEN DES REISENDEN
14.1 Der Fahrgastverpflichtet sich, sich im Bus ruhig und friedlich zu verhalten und die anderen Fahrgäste sowie das Fahrpersonal zu respektieren; daher wird der Fahrgast: (i) während der Fahrt keine Gespräche mit dem Fahrpersonal führen, außer zur Meldung von Notfällen, die die Sicherheit der Fahrgäste gefährden, oder wenn dies erforderlich ist; ii. den Sicherheitsgurt anlegen und angelegt halten; (iii) während der Fahrt auf seinem Platz sitzen bleiben und es vermeiden, im Gang zu gehen oder den Mittelgang zu blockieren; (iv) alle Sicherheitshinweise befolgen, die Itabus über Audio- oder Textnachrichten übermittelt und/oder die vom Fahrpersonal gegeben werden; (v) die Fahrt nicht unter Alkoholeinfluss oder in betrunkenem Zustand antreten; (vi) keine Gegenstände konsumieren, die andere Fahrgäste stören und/oder die Signalanlagen im Fahrzeug auslösen könnten (das Rauchen von Zigaretten und ähnlichen Produkten wie E-Zigaretten und nicht verbrennenden, erhitzten Tabakprodukten, Drogen, Alkohol und illegalen Substanzen ist in allen Bereichen des Busses, einschließlich der Toiletten, verboten); (vii) die Sauberkeit der Umgebung und der Einrichtungen zu wahren; (viii) das Mobiltelefon nicht über die Freisprecheinrichtung zu benutzen; (ix) keine lauten oder geräuschvollen Geräte zu benutzen, die von anderen Fahrgästen wahrgenommen werden; (x) sich in einem Gesundheitszustand befinden, der die Gesundheit anderer Fahrgäste nicht gefährdet, und sicherstellen, dass er/sie sich nicht in einem Zustand geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung aufgrund des Konsums von Drogen und/oder Alkohol oder des Missbrauchs von Medikamenten befindet; (xi) die im Wagen befindlichen Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Notfallhämmer, Notausgänge) nur in Notfällen und Notsituationen zu benutzen und zu bedienen; und (xii) die Einrichtungen und Ausstattungen im Flugzeug (z. B. Automaten, Sitze, Fußstützen, Armlehnen) bestimmungsgemäß und so zu nutzen, dass diese nicht beschädigt, zerbrochen und/oder abgenutzt werden oder andere Passagiere behindern. Der Begleitende eines Minderjährigen übernimmt die volle Verantwortung für den von ihm begleiteten Minderjährigen, um die vollständige Einhaltung der Verhaltens- und Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten. Itabus lehnt jede Haftung für Schäden ab, die den Passagieren (oder Dritten) durch einen Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen entstehen.
14.2 Verstößtder Fahrgast gegendie ihm durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die Artikel 17 und folgende von Kapitel II des italienischen Präsidialdekrets Nr. 753/1980, kann Itabus die Erbringung der Beförderungsleistung und/oder der internationalen Beförderungsleistung verweigern oder diese durch Eingreifen, einschließlich polizeilichen Eingreifens, falls erforderlich, unterbrechen, wobei der Fahrgast keinen Anspruch auf Rückerstattung des gesamten für die Beförderungsleistung und/oder die internationale Beförderungsleistung gezahlten Betrags hat. Der Fahrgast haftet für jeglichen Schaden, den Itabus und/oder Dritte infolge der oben genannten Verstöße erleiden.
14.3 Während der Fahrt hat das Fahrpersonal das uneingeschränkte Ermessen, an Orten anzuhalten, die nicht für das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen vorgesehen sind, um den Sicherheitsverpflichtungen nachzukommen und die Arbeitsvorschriften bezüglich der Fahrzeiten und Pausen für Fahrer („Pausen“) einzuhalten. Während der Fahrt muss sich der Fahrgast an folgende Regeln halten: (i) den Bus zu verlassen, wenn dies vom Fahrpersonal oder einer Zoll- oder Polizeibehörde verlangt wird; (ii) das Gepäck darf nicht aus dem Gepäckraum entnommen werden, außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen und mit Genehmigung des Fahrpersonals (z. B. aus medizinischen Gründen); und (iii) die Rückkehr in den Bus muss bis zum Ende der vom Fahrpersonal angekündigten Pause erfolgen. Itabus behält sich das Recht vor, die Fahrt fortzusetzen, wenn der Fahrgast nach Ablauf der angegebenen Pausenzeit nicht in den Bus zurückkehrt, und kann nicht für die Abwesenheit des Fahrgastes haftbar gemacht werden.
14.4 Der Fahrgastist verpflichtet, den WLAN-Dienst für rechtmäßige Zwecke und in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen zu nutzen und übernimmt gegenüber Itabus die volle Verantwortung für jegliche rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung, einschließlich Handlungen, die zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung des Internetnetzes oder der Verbindungen des Itabus-Anbieters führen.
15 PRTLJAGA
15.1 Bedingungen, die für alle Arten von Gepäck gelten
15.1.1 Die Beförderungdes Reisegepäcks unterliegt den in diesem Artikel 15 genannten Bedingungen. Es darf kein Gepäck befördert werden, außer Standardgepäck, zusätzlichem aufgegebenem Gepäck und Sondergepäck (wie in den Artikeln 15.2, 15.3 und 15.4 im Folgenden definiert).
15.1.2 Der Fahrgastist für das Ein- und Ausladen seines Gepäcks verantwortlich. Eine etwaige Unterstützung durch das Fahrpersonal wird nur in Ausnahmefällen gewährt und begründet keine Ansprüche gegenüber diesem, außer in den in Artikel 12 genannten Fällen.
15.1.3 Der Fahrgast ist verpflichtet, dem Fahrpersonal von Itabus die Durchführung der erforderlichen Kontrollen zu ermöglichen, um sicherzustellen, dass das Gepäck gemäß diesen Allgemeinen Verkaufs- und Beförderungsbedingungen befördert wird.
15.1.4 Fallsder Fahrgast Gepäck mitgeführt hat, das nicht den Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Beförderungsbedingungen entspricht, muss der Fahrgast diese Gegenstände an der nächsten Haltestelle ausladen.
15.1.5 Wertgegenstände, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Schlüssel, Brillen (Sonnenbrillen und/oder Lesebrillen), elektronische Geräte (Laptops, Tablets, MP3-Player, Mobiltelefone, Kameras), Kontaktlinsen, Prothesen, Medikamente, wichtige Dokumente (Diplome, andere Bescheinigungen, Beglaubigungen, Reisepässe, Führerscheine, Wertpapiere usw.) und zerbrechliche Gegenstände müssen im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden und unterliegen der Haftung des Passagiers.
15.1.6 Gefährliche Stoffe und Gegenstände sind im Bus nicht gestattet, insbesondere: (i) explosive, brennbare, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe; (ii) unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, die Fahrgäste verletzen, das Gepäck beschädigen oder den Bus beschädigen könnten; sowie (iii) Gegenstände und Gegenstände, deren Besitz und/oder Eigentum nach nationalem Recht, Gemeinschaftsrecht und/oder internationalem Recht verboten ist oder deren Besitz und/oder Eigentum eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit des Fahrzeugs sowie für die Sicherheit anderer Fahrgäste darstellen könnte. In der Regel sind Möbel, Einrichtungsgegenstände oder deren Teile sowie Haushaltsgeräte vom Transport ausgeschlossen.
15.1.7 Die Reisendensind verpflichtet, alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass ihr Gepäck andere Reisende stört oder belästigt, das Gepäck anderer Reisender beschädigt oder die sichere Fortsetzung der Reise beeinträchtigt.
15.1.8 Passagieredürfen keine Waffen und kein Munition mitführen, mit Ausnahme von Polizeibeamten und anderen Personen, denen dies ausdrücklich gestattet ist.
15.1.9 AusSicherheitsgründen und/oder auf Verlangen der zuständigen Behörden kann der Fahrgast aufgefordert werden, die Durchsuchung seines Gepäcks zu gestatten. Lehnt der Fahrgast diese Aufforderung ab, kann Itabus die Beförderung des Fahrgastes und seines Gepäcks verweigern.
15.1.10 Bei Verlustoder Beschädigung des Gepäcks infolge eines Unfalls, der durch die Nutzung des Busses verursacht wurde, hat der Fahrgast Anspruch auf Schadenersatz durch Itabus für jeden berechtigten Schaden, für den das Unternehmen haftet, und zwar in der Höhe, die in der EU-Verordnung Nr. 181 aus dem Jahr 2011 festgelegt ist.
15.1.11 Mit Ausnahme von Unfällen, die sich aus der Nutzung des Busses gemäß Abschnitt 15.1.10 ergeben, haftet Itabus im Falle des Verlusts oder der Beschädigung von im Gepäckraum verstautem Gepäck gemäß den geltenden Gesetzen, insbesondere gemäß Art. 2 des Gesetzes 450/1985.
15.2 Standardgepäck
15.2.1 Dieim Fahrpreis enthaltene Beförderungvon Gepäck ist auf 1 (eine) Handgepäckstück und 1 (ein) aufgegebenes Gepäckstück beschränkt, deren Abmessungen und Gewicht in den folgenden Artikeln angegeben sind, wobei das Gesamtgewicht pro Fahrgast 20 Kilogramm nicht überschreiten darf (zusammen „Standardgepäck“). Außer im Falle des Erwerbs von Zusatzleistungen, zusätzlichem aufgegebenem Gepäck und Sondergepäck ist Itabus nicht verpflichtet, das Gepäck des Fahrgastes zu befördern, das nicht den in diesem Artikel genannten Standardgepäcknormen entspricht, und kann dessen Verladung verweigern.
15.2.2 Der Rollkoffermuss in die dafür vorgesehenen Gepäckfächer verstaut oder unter den Vordersitz des Passagiers gestellt werden; die maximalen Abmessungen betragen 42 x 30 x 18 cm.
15.2.3 Die Handtascheund ihr Inhalt verbleiben während der gesamten Reise in der Obhut des Passagiers und müssen in geeigneter Weise gesichert werden, um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten und andere Passagiere nicht zu behindern.
15.2.4 AufgegebenesGepäck darf die Maße 80 x 50 x 30 cm nicht überschreiten.
15.2.5 JederPassagier darf höchstens 20 Kilogramm aufgegebenes Gepäck mitführen, gemäß den in Artikel 15.2.1 genannten Bestimmungen.
15.2.6 Dasaufgegebene Gepäck muss ordnungsgemäß in Koffern, Schutzhüllen, Taschen oder anderen geeigneten Behältnissen verpackt sein. Die Verpackung des Gepäcks liegt in der alleinigen Verantwortung des Passagiers.
15.2.7 Die Reisendensind verpflichtet, ihr aufgegebenes Gepäck mit ihrem Namen, ihrer Handynummer und ihrer Anschrift zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung dieses Gepäcks liegt in der alleinigen Verantwortung des Reisenden.
15.3 Zusätzlich aufgegebenes Gepäck
15.3.1 Wennein Passagier zusätzlich zum Standardgepäck weiteres Gepäck befördern möchte, ist er verpflichtet, eine entsprechende Zusatzleistung (sofern verfügbar) zu erwerben, die ihm die Beförderung eines zusätzlichen Gepäckstücks mit einer maximalen Größe von 80 x 50 x 30 cm und einem maximalen Gewicht von 20 Kilogramm ermöglicht („zusätzliches aufgegebenes Gepäck“).
15.3.2 Die Beförderungvon zusätzlichem aufgegebenem Gepäck hängt von der Verfügbarkeit von Platz ab; pro Passagier besteht kein Anspruch auf die Beförderung von mehr als einem Stück zusätzlichem aufgegebenem Gepäck.
15.3.3 Zusätzliches aufgegebenes Gepäck muss im Voraus, spätestens bei der Abreise, reserviert werden. Für den Transport von zusätzlichem aufgegebenem Gepäck wird ein Aufpreis berechnet. Die Gebühr für den Zusatzservice, der aus zusätzlichem aufgegebenem Gepäck besteht, wird zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigt, abhängig von der Verfügbarkeit von Platz.
15.3.4 Die Beförderungvon zusätzlichem aufgegebenem Gepäck ist auf 1 (ein) Gepäckstück pro Passagier begrenzt und hängt von der Verfügbarkeit ab.
15.4 Sondergepäck
15.4.1 Wenn der Passagier beabsichtigt, Gepäck zu befördern, das die Abmessungen des Standard- und Zusatzgepäcks überschreitet, muss er eine entsprechende Zusatzleistung (sofern verfügbar) erwerben, die es dem Passagier ermöglicht, Gepäck zu befördern, das die Gewichts- und Volumenbeschränkungen des üblichen aufgegebenen Gepäcks überschreitet, wobei die Summe aus Höhe, Breite und Tiefe in keinem Fall 240 cm und das Gewicht 30 kg überschreiten darf („Sondergepäck“). Sondergepäck unterliegt einer vorherigen Reservierung und der Bestätigung der Beförderungsmöglichkeit. Der Passagier hat keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit des Zusatzdienstes „SpecialLuggage“.
15.4.2 Die Beförderungvon Sondergepäck ist auf 1 (ein) Stück pro Passagier beschränkt.
15.4.3 Sondergepäckmuss im Voraus, spätestens bei der Abreise, reserviert werden. Für die Beförderung von Sondergepäck wird ein Aufpreis berechnet. Die Gebühr für diesen Zusatzservice, der die Beförderung von Sondergepäck umfasst, wird zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigt, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Platz.
15.4.4 Vorbehaltlichder im Folgenden aufgeführten Ausnahmen, Abweichungen und Sonderbestimmungen gelten die folgenden Gegenstände stets als Reisegepäck und unterliegen daher den Bestimmungen dieses Artikels 15.4:
(i) Fahrräder; der Transport von Fahrrädern erfolgt nur auf bestimmten Strecken, vorbehaltlich einer Reservierung und der Verfügbarkeit; der Transport von E-Bikes, Pedelecs, Tandems und Dreirädern ist nicht gestattet;
(ii) Roller; Um transportiert werden zu können, muss der Roller zusammengeklappt und in einer geeigneten Verpackung (z. B. Tasche, Beutel) verstaut sein; Skateboards, Hoverboards und ähnliche Gegenstände werden wie Roller behandelt; Der Transport von Elektrorollern ist nicht gestattet.
15.4.5 OrthopädischeHilfsmittel für Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität gelten nicht als Sondergepäck und unterliegen den besonderen Bestimmungen des Artikels 13.
15.5 Musikinstrumente
15.5.1 Musikinstrumente, deren Abmessungen (einschließlich des Gehäuses) kleiner oder gleich den maximalen Abmessungen für Handgepäck sind, können kostenlos als Handgepäck befördert werden.
15.5.2 Musikinstrumente, deren Abmessungen die Höchstmaße für Handgepäck überschreiten, jedoch keinesfalls die Summe aus Höhe, Breite und Tiefe von 150 cm und ein Gewicht von 10 kg überschreiten, dürfen nur durch den Kauf einer Beförderungsleistung und/oder einer internationalen Beförderungsleistung mit einer gemeinsamen Fahrkarte sowie durch die Reservierung eines Platzes im Bus für das vom Fahrgast mitgeführte Instrument befördert werden. Wenn der Fahrgast beabsichtigt, einen Sitzplatz im Bus für sein Instrument zu reservieren, muss er die Fahrgastdaten in den Feldern „Vorname“ und „Nachname“ für den zusätzlich reservierten Sitzplatz wiederholen.
15.6 Kolica
15.6.1 Die Mitnahmevon Kinderwagen ist auf 1 (einen) pro Fahrgast beschränkt. Kinderwagen müssen zusammenklappbar sein und werden kostenlos befördert.
16 TIERE
16.1 Der Fahrgastdarf im Bus lebende, ungefährliche Haustiere (wie kleine Hunde, Katzen und andere kleine Haustiere) mit einem Gewicht von bis zu 10 Kilogramm mit einem Gesundheitszeugnis, nach dem Kauf der Beförderungsleistung und/oder der internationalen Beförderung mit einer gemeinsamen Fahrkarte und der Reservierung eines Platzes im Bus für das Haustier, das mit dem Fahrgast reist, neben dem Sitz des Mitfahrers. Wenn der Fahrgast einen Platz im Bus für sein Haustier reservieren möchte, muss er die Angaben zum Fahrgast in den Feldern „Vorname“ und „Nachname“ für den zusätzlich reservierten Sitzplatz wiederholen.
16.2 Tieremüssen in speziellen Transportbehältern (Tragetaschen) befördert werden, die deutlich lesbar mit dem Namen und der Anschrift des Reisenden gekennzeichnet sein müssen. Pro Reisendem ist ein Behälter zulässig, dessen Eigenschaften geeignet sind, Verletzungen von Personen und Sachschäden auszuschließen. Das Tier muss während der gesamten Reise im Transportbehälter verbleiben.
16.3 Fürdie Beförderung von Hunden gemäß Artikel 16.1 muss der Reisende eine Bescheinigung über die Eintragung in das Hunderegister vorlegen. Bei Fahrgästen, die aus dem Ausland anreisen, müssen die Tiere über ein Identifizierungssystem und einen Reisepass gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 verfügen, sofern diese anwendbar ist, und diese auf Verlangen des Fahrpersonals vorlegen.
16.4 Der Reisendeist während der gesamten Reise für die Beaufsichtigung der von ihm mitgebrachten Tiere verantwortlich. Der Reisende haftet für jeglichen Schaden (an Personen und/oder Sachen und/oder anderen Tieren), den sein Haustier verursacht.
16.5 Die Beförderung von gefährlichen Haustieren oder Tieren, die an auf den Menschen übertragbaren Krankheiten leiden, ist ausgeschlossen.
16.6 Diein den Artikeln 16.1, 16.2 und 16.3 genannten Bedingungengelten nicht für Assistenzhunde, die Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität begleiten, auf die Artikel 13 Anwendung findet. Es gilt Artikel 6.
17 VERANTWORTUNG
17.1 Itabushaftet im Falle einer nachgewiesenen Verletzung einer der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten vertraglichen Verpflichtungen, Vertrag oder aus dem Gesetz hervorgeht, außer im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses oder eines Ereignisses höherer Gewalt, das die Erbringung der Dienstleistungen verhindert oder beeinträchtigt. Ein unvorhersehbares Ereignis oder ein Ereignis höherer Gewalt ist ein Ereignis, das Itabus zum Zeitpunkt der Ausstellung der Karte nicht kontrollieren oder vernünftigerweise vorhersehen konnte und dessen Auswirkungen nicht vernünftigerweise vermieden werden konnten.
17.2 Außerin Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens ist Itabus von jeglicher Haftung für folgende Fälle ausgeschlossen: (i) Verlust oder Diebstahl von Gepäck; (ii) Beschädigung oder Erhöhung des Schadens, die auf eine unsachgemäße Verpackung des Gepäcks durch den Fahrgast zurückzuführen ist; und (iii) Schäden am Gepäck oder am Fahrgast, die auf Fahrlässigkeit des Fahrgastes zurückzuführen sind.
17.3 Die Fahrgästehaben Anspruch auf Entschädigung bei Tod und Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks infolge eines Unfalls, der sich aus der Nutzung des Busses während der Fahrt ergibt. Für die Bedingungen und die Höhe der Entschädigung wird auf die geltenden nationalen Rechtsvorschriften und Artikel 7 verwiesen. Es besteht kein Anspruch auf automatische Entschädigung oder Abzug. Der Fahrgast hat – gemäß den oben genannten Rechtsvorschriften und innerhalb der darin vorgesehenen Grenzen – nur Anspruch auf Entschädigung für nachgewiesene Schäden. Nach einem Unfall, der sich aus der Nutzung des Busses während der Fahrt ergibt, leistet Itabus angemessene und verhältnismäßige Hilfe zur Deckung der unmittelbaren praktischen Bedürfnisse des Fahrgastes nach dem Unfall. Eine solche Hilfe stellt in keinem Fall ein Anerkennen oder Übernehmen von Haftung dar.
ABSCHNITT C – SONSTIGES
18 BESCHWERDEN
18.1 Gemäß der Verordnung Nr. 181aus dem Jahr 2011 über die Rechte von Fahrgästen im Busverkehr können Fahrgäste eine Beschwerde einreichen, indem sie das entsprechende Formular im Bereich „Hilfe“ auf der Website von Itabus ausfüllen.
18.2 Gemäßden europäischen und nationalen Rechtsvorschriften über die Fahrgastrechte im Busverkehr beziehen sich die Gründe für die Einreichung einer Beschwerde ausschließlich auf:
(i) für Linienflüge, deren Entfernung 250 km oder mehr beträgt, unabhängig davon, ob es sich um Inlands- oder Auslandsflüge handelt:
Ausstellung der Karte;
diskriminierende Vertragsbedingungen oder Ticketpreise;
Nichteinhaltung der Verpflichtungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität;
keine alternative Beförderung bei Ausfall, verspäteter Abfahrt oder Überbuchung;
fehlende und/oder ungenaue Informationen im Falle einer Annullierung oder einer Verspätung der Abfahrt;
keine Unterstützung am Bahnhof bei Ausfall oder verspäteter Abfahrt;
die Information der Fahrgäste über die Fahrt und ihre Rechte;
Einführung eines Systems zur Bearbeitung von Beschwerden;
i
(ii) für Linienflüge, deren Entfernung weniger als 250 km beträgt, unabhängig davon, ob es sich um Inlands- oder Auslandsflüge handelt:
diskriminierende Vertragsbedingungen oder Ticketpreise;
Nichteinhaltung der Verpflichtungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität;
Information der Fahrgäste über die Fahrt und ihre Rechte;
Einführung eines Systems zur Bearbeitung von Beschwerden; und
18.3 181 aus dem Jahr 2011: Reisende müssen ihre Beschwerden innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Datum der Erbringung der Linienverkehrsleistung oder ab dem Datum, an dem diese hätte erbracht werden müssen, einreichen.
18.4 Itabuswird (i) den Fahrgast innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Beschwerde darüber informieren, dass die Beschwerde eingegangen ist; und (ii) dem Fahrgast spätestens drei (3) Monate nach Eingang der Beschwerde eine endgültige Antwort auf die Beschwerde zukommen lassen.
18.5 Inder zweiten Instanz können Fahrgäste 90 (neunzig) Tage nach Einreichung der ersten Beschwerde bei Itabus S.p.A. die außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen oder eine Beschwerde einreichen – gemäß Artikel 28 Absatz 3 der EU-Verordnung Nr. 181 von 2011 und Artikel 3 Absatz 5 der Gesetzesverordnung Nr. 169 vom 4. November 2014 – bei der Verkehrsregulierungsbehörde wegen angeblicher Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen und gemäß den von dieser Behörde festgelegten Verfahren. Konkret kann die Beschwerde alternativ eingereicht werden: (i) per Einschreiben an die Adresse Via Nizza Nr. 230, 10126 Turin; oder (ii) durch Versand einer bestätigten E-Mail an eine der folgenden Adressen: pec@pec.autorita-trasporti.it; oder über den entsprechenden digitalen Zugang (SiTe), der auf den Internetseiten der Agentur verfügbar ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.autorita-trasporti.it. Zur Streitbeilegung kann auch die Plattform zur Streitbeilegung genutzt werden, ein Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung, das hier verfügbar ist.
18.6 Fürdie Einreichung einer Beschwerde können Italienisch oder Englisch verwendet werden. Itabus antwortet den Fahrgästen in derselben Sprache, die diese bei der Einreichung der Beschwerde verwendet haben.
18.7 Beschwerdenkönnen über das Internet (Online-Beschwerde) oder per Einschreiben (Beschwerde in Papierform) eingereicht werden.
18.8 Itabusprüft gleichzeitig Beschwerden, die folgende Elemente enthalten:
- die Identifikationsdaten des Reisenden und jedes Begleiters;
- Nachweis über eine bereits unternommene oder geplante Reise sowie Beförderungsvertrag oder Kopie des Tickets;
- Beschreibung der Nichtübereinstimmung der Dienstleistung mit einer oder mehreren Anforderungen, die in den einschlägigen Vorschriften oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.
18.9 WennItabus nicht gemäß den Bestimmungen in Absatz 18.4 oben vorgeht, hat der Fahrgast Anspruch auf eine automatische Entschädigung, die proportional zum Vertragspreis ist und sich auf (i) mindestens 10 % (zehn Prozent) im Falle einer Antwort zwischen dem 91. und 120 Tagen nach Eingang der Beschwerde oder (ii) 20 % (zwanzig Prozent) im Falle einer Antwort, die nicht bis zum 120. Tag nach Eingang der Beschwerde erfolgt. Es ist zu beachten, dass eine solche Entschädigung nicht zusteht, wenn (a) der Streitwert der Forderung weniger als 4 EUR (vier) beträgt, (b) der Antragsteller die Forderung nicht in der im vorstehenden Absatz 18.8 vorgesehenen Weise, mit den dort genannten Mindestangaben und innerhalb der dort genannten Frist eingereicht hat oder (c) der Reisende bereits eine Entschädigung für einen Anspruch erhalten hat, der sich auf dieselbe Reise bezieht.
18.10 Bei Ansprüchen, die sich auf die Erbringung von Dienstleistungen durch Drittbeförderer beziehen, teilt Itabus dem Fahrgast die Kontaktdaten des betreffenden Beförderers mit, und der Fahrgast wendet sich zur Geltendmachung seiner Ansprüche an diesen Beförderer.
19 VERÄNDERUNGEN
Itabus kann seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Jede Änderung tritt ab dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website von Itabus in Kraft. Die zum Zeitpunkt des Kaufs der Itabus-Dienstleistung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Itabus ausgestellte Fahrkarten, sofern diese vor der Veröffentlichung der oben genannten Änderungen ausgestellt wurden.
20 INFORMATIONEN GEMÄSS DEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN ZUM DATENSCHUTZ
20.1 PersonenbezogeneDaten von Fahrgästen oder Nutzern, die über die Itabus-Webseiten Beförderungsleistungen von Drittanbietern erwerben, werden von Itabus als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung zu Zwecken verarbeitet, die ausschließlich mit der Erbringung der Beförderungsleistungen und aller Zusatzleistungen in Zusammenhang stehen, gemäß den Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die gemäß Artikel 13 bereitgestellt werden. vom April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, auch bekannt als Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), und in jedem Fall gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, darunter das Gesetzesdekret Nr. 196 aus dem Jahr 2003 in der durch das Gesetzesdekret Nr. 101 aus dem Jahr 2018 geänderten Fassung, sowie den von der Datenschutzbehörde von Zeit zu Zeit erlassenen Maßnahmen. Die Richtlinie ist unter dem Link www.itabus.it/it/privacy.html verfügbar.
20.2 Itabusverarbeitet personenbezogene Daten unter Verwendung geeigneter papiergebundener, elektronischer und/oder telematischer Mittel, wobei die Nutzung streng auf die oben genannten Zwecke beschränkt ist und in jedem Fall so erfolgt, dass die Sicherheit und Vertraulichkeit der betreffenden personenbezogenen Daten gewährleistet ist.
20.3 Fahrgästekönnen ihre Rechte im Rahmen und unter den Bedingungen der Artikel 7 sowie 15 bis 22 der DSGVO geltend machen, indem sie sich per E-Mail an Itabus unter der Adresse privacy@itabus.it wenden; Diese Anfrage wird unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Anfrage beantwortet.
21 RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
21.1 Allegeistigen Eigentumsrechte an den Itabus-Diensten liegen ausschließlich bei Itabus, das auch nach Abschluss des Vertrags das Eigentum daran behält. Durch den Kauf der Itabus-Dienste erwirbt der Fahrgast keinerlei Nutzungsrecht und/oder Lizenz in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte, die sich auf die Itabus-Dienste beziehen.
21.2 Fürdie Zwecke dieses Artikels bezeichnet „geistiges Eigentum“ allgemein alle gegenwärtigen und zukünftigen Urheberrechte, Marken, Kennzeichen, Know-how, Patente, Gebrauchsmuster, Erfindungen, Domains, Designs, Modelle und jedes andere Recht an geistigem und/oder gewerblichem Eigentum, das in einer internationalen Rechtsordnung anerkannt ist, einschließlich aller damit verbundenen Anmeldungen und Registrierungen dieser Rechte sowie der Befugnis, Ansprüche in Bezug auf die Itabus-Dienste geltend zu machen.
22 WEITERE RELEVANTE BESTIMMUNGEN
Die Nutzung der Online-Vertriebskanäle von Itabus durch den Fahrgast zum Kauf von Beförderungsleistungen und/oder internationalen Beförderungsleistungen setzt automatisch die vollständige Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den anderen hier beschriebenen Bestimmungen voraus (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutz- und Cookie-Richtlinien, die auf der Website verfügbar sind).
ABSCHNITT D – INTERNATIONALER VERKEHRSDIENST
23 INTERNATIONALER TRANSPORTDIENST
23.1 Ungeachtetder Bestimmungen in den vorstehenden Abschnitten A, B und C ist der Passagier im Rahmen internationaler Beförderungsleistungen für die Einhaltung aller nationalen und/oder lokalen Vorschriften sowie aller internen Vorschriften verantwortlich, die sich auf die Vorlage von Reisedokumenten, Visa und/oder Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie auf Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Bargeldtransport beziehen. Darüber hinaus muss sich der Passagier an die nationalen und/oder lokalen Zoll- und Verwaltungsbehörden sowie an die Gesundheits- und Verkehrsbestimmungen halten. Was die Zollverfahren betrifft, darf der Fahrgast keine Waren oder Gegenstände mitführen, die Einfuhr- oder Ausfuhrzöllen unterliegen könnten, und darf darüber hinaus die entsprechenden Maßnahmen in keiner Weise behindern; auf Verlangen muss er aktiv mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Itabus haftet in keiner Weise für das Verhalten des Fahrgastes, selbst wenn dieser die oben genannten Bestimmungen unbeabsichtigt verletzt hat. Der Fahrgast haftet für jeglichen Schaden, den Itabus und/oder Dritte infolge der oben genannten Verstöße erleiden.
Entsprechend den oben genannten Informationen wird Reisenden empfohlen, sich unabhängig über die Einreise- und Reisebestimmungen des Ziellandes bzw. der Transitländer zu informieren, indem sie sich an die zuständigen Botschaften oder Konsulate wenden oder die Website europa.eu unter folgender Adresse besuchen: http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/index_en.htm.
Es gilt als vereinbart, dass der Reisende keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises oder sonstige Entschädigung hat, falls die Zoll- oder Polizeibehörden ihm die Weiterreise verweigern.
23.2 Als Reisedokumente gelten der Reisepass und ein gültiger Personalausweis für Auslandsreisen. Vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen können Bürger der Europäischen Union, Norwegens und Islands innerhalb ihres geografischen Gebiets einen gültigen Personalausweis vorlegen. Bürger aus Drittstaaten müssen einen gültigen Reisepass vorlegen.
23.3 Ein Fahrgast, der eine internationale Beförderungsleistung in Anspruch nimmt, muss vor jeder Beförderung seine Fahrkarte und einen gültigen Ausweis vorlegen (dies gilt ausdrücklich auch für Minderjährige), damit das Personal eine kurze Überprüfung vornehmen kann. Kann der Fahrgast keinen gültigen Ausweis vorlegen oder weigert er sich, diesen vorzulegen, ist Itabus berechtigt, die Beförderung bereits beim Einsteigen zu verweigern, und der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des gesamten für den grenzüberschreitenden Transportdienst gezahlten Betrags.